Hilfe zum Lebensunterhalt

Was ist Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen, die für eine gewisse Zeit nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können (bei Erwerbsminderung) und nicht genügend Geld zum Leben haben.

Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die Kosten für 

  • angemessene Miete und Nebenkosten
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • einmalige Leistungen (zum Beispiel Erstausstattung für die Wohnung, bei Schwangerschaft und Geburt und anderes)
  • einen festen Betrag (Regelsatz) für
    • Ernährung
    • Kleidung
    • Körperpflege
    • Möbel, elektrische Geräte (Hausrat)
    • die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zum Beispiel (Kinobesuche, Mitgliedschaft im Verein)   
    • soziale und kulturelle Teilhabe in  der Gemeinschaft insbesondere für Kinder und Jugendliche 

Menschen mit Behinderung, Kranke, Schwangere und Alleinerziehende können nach Prüfung einen höheren Geldbetrag (Mehrbedarf) zum Regelsatz erhalten.

Sie möchten erstmals einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt stellen? Das Sozialamt bietet Ihnen ab sofort die Möglichkeit, sich bequem per Videochat dazu beraten zu lassen. Der Antrag kann auch gemeinsam online ausgefüllt sowie rechtssicher von Ihnen unterzeichnet werden.

Für die Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0681 506-4949 oder an das Sozialamt. Die Zugangsdaten für den Videochat erhalten Sie nach der Terminvereinbarung.

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer Seite zum Virtuellen Amt.