Respekt - Gemeinsam gegen Aggression und Gewalt

Miteinander statt gegeneinander

Beleidigungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben in den letzten Jahren spürbar zugenommen.

Das verdeutlichen auch die  jüngsten Ergebnisse des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung. In der Behördenbefragung machten 1.465 Behörden Angaben zum Ausmaß der Gewalt, davon 40 Prozent mit gemeldeten Gewaltfällen. Bei den Straftatbeständen wurden am häufigsten die Beleidigungen und Bedrohungen gemeldet, gefolgt von schwereren Gewaltarten wie versuchte Körperverletzung und Körperverletzung. Während der Corona-Pandemie stiegen die Meldungen aller Beschäftigten.

Der Regionalverband Saarbrücken möchte ein Zeichen setzen gegen Aggression und Gewalt. Das heißt null Toleranz bei Belästigung, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung, körperlicher Gewalt und Waffen.

Video: Wir stehen für Wertschätzung, Respekt, Gerechtigkeit und Verlässlichkeit

Dies verdeutlichen Regionalverbandsdirektor Peter Gillo und Mitarbeitende des Regionalverbands Saarbrücken in folgendem Video:

Dienstvereinbarung Gewalt am Arbeitsplatz

Bereits im November 2021 hat der Regionalverband Saarbrücken eine Dienstvereinbarung "Gewalt am Arbeitsplatz" geschlossen. Darin ist klar geregelt, welche Konsequenzen Aggression und Gewalt gegenüber Beschäftigten nach sich ziehen. Hierbei wird in einem gestufen Verfahren, je nach Schwere des Fehlverhaltens, vorgegangen. Alle Mitarbeitenden können sich sicher sein, dass Vorgesetzte und die Verwaltungsspitze hinter ihnen stehen und sie unterstützen.

So wie wir Respekt von unseren Kundinnen und Kunden erwarten, so dürfen diese sich zugleich sicher sein, dass wir auch ihnen jederzeit respektvoll begegnen.

Denn: Hier arbeiten Menschen wie du und ich.

Regionalverbandsdirektor Peter Gillo zur Dienstvereinbarung

"Zu uns kommen Menschen in aller Regel in Notsituationen und daher oftmals mit einem gewissen Stresspegel. Sie stecken in einer schwierigen Lebenssituation, sind in finanzieller oder familiärer Not. Sie stellen aus dieser Situation heraus bei uns Anträge. Durch unsere Entscheidungen, die an Recht und Gesetz gebunden sind, erleben die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise nicht immer die erhoffte Hilfe.

Aber Aggression und Gewalt dürfen nie die Antwort sein. Egal in welcher Form. Es muss immer bei einem respektvollen Umgang miteinander bleiben. Diesen Anspruch habe ich selbstverständlich auch an unsere Mitarbeitenden im Umgang mit den Kundinnen und Kunden."

Für Kunden bei Klärungsbedarf

Sollten Sie sich dennoch einmal ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich an die jeweiligen Vorgesetzten wenden. Sollte dies nicht unmittelbar möglich sein, wird mit Ihnen ein Termin vereinbart.

 

Ombudsstelle/Vermittlungsstellen

Bei Anliegen aus den Bereichen Sozialamt und Jobcenter besteht für Sie als weiterer Schritt die Möglichkeit, sich an die jeweilige Vermittlungsstelle (Ombudsstelle) zu wenden. Die Mitarbeitenden können Ihnen nochmals Verfahrensabläufe innerhalb des Sozialamtes beziehungsweise des Jobcenters und die getroffenen Entscheidungen erläutern. Ihre Eingaben können Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich an die Vermittlungsstelle richten.

Bärbel Kuntz, Fon: 0681 506-5006 (vormittags erreichbar), E-Mail: 

Horst-Rigo Knapp, Fon: 0681 97038-3544, E-Mail: 

Kontaktformular

Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, uns Ihr individuelles Anliegen über unser Kontaktformular zukommen zu lassen. Ihre Anfrage wird dann hausintern an die entsprechende Stelle weitergeleitet.