Windenergie im Regionalverband Saarbrücken

Interkommunale Steuerung von Windenergienutzung im Saarland

Um alternative Energien zu fördern kann die Landesplanung seit 2011 nur noch Vorranggebiete aber keine Ausschlussgebiete zur Windenergiegewinnung mehr festlegen. Die planerische Steuerung liegt damit verstärkt bei den Kommunen als Trägern der Flächennutzungsplanung. Diese können durch die positive Standortzuweisung in ihrem Plangebiet und der Ausweisung von Ausschlussgebieten im übrigen Planungsraum die Entwicklung strukturieren.

Dies hat der Regionalverband für seine zehn Städte und Gemeinden getan, die einzige interkommunale Steuerung von Windenergiestandorten im Saarland.

Wo können im Regionalverband zukünftig Windenergieanlagen errichtet werden und wo nicht?

Diese Frage beschäftigte seit 2011 den Regionalverband Saarbrücken und seine zehn Städte und Gemeinden, denn nach einer Änderung der landesweiten Rechtslage wären Windenergieanlagen außerhalb der bebauten Ortslagen planungsrechtlich erst einmal überall zulässig gewesen. Immerhin eine Fläche von über 31.000 ha.
Um die Windenergie in geordnete Bahnen zu lenken erarbeitete der zuständige Fachdienst „Regionalentwicklung und Planung in einem intensiven und transparenten Planungsprozess ein entsprechendes Standortkonzept, das der Windkraft substanziell Raum geben und gleichzeitig eine möglichst große Rechtssicherheit verleihen soll.
Der Kooperationsratsbeschluss aus 2011 gab der Verwaltung den Auftrag, ein Plankonzept für Windenergieanlagen zu erarbeiten, das der Windkraft substanziell Raum geben und gleichzeitig eine möglichst große Rechtssicherheit verleihen soll.

Gleichzeitig beauftragte der Kooperationsrat die Verwaltung, dazu einen einheitlichen Vorsorgeabstand von 650 m von Siedlungskörpern (im Zusammenhang bebaute Ortslage) zugrunde zu legen, um im besonders dicht besiedelten Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken die Gefahr einer Verhinderungsplanung auszuschließen. Dies hätte, nach mehreren durchlaufenen Planungsstufen insg. 12 Konzentrationszonen mit rd. 317 ha Fläche bedeutet, was 0,77 % des Regionalverbandsgebietes entspricht.
Nach einem intensiven Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess hat sich der Kooperationsrat entschieden, die Vorsorgeabstände zugunsten des erweiterten Bürgerschutzes auf 800m zu erweitern.
Dieses Konzept wurde am 18.09.2015 vom Kooperationsrat beschlossen und sieht nunmehr 8 sogenannter Konzentrationszonen auf einer Fläche von insgesamt 162 ha (ca. 0,4 % des Regionalverbandsgebietes vor.

Nach intensiver Prüfung hat das Ministerium für Inneres und Sport dem Regionalverband nun eine fachlich gute Arbeit attestiert und den Flächennutzungsplan mit den 8 Konzentrationszonen genehmigt.

Somit herrscht im gesamten Regionalverband Planungssicherheit für Windenergieanlagen.

Welches sind die 8 Konzentrationszonen?

Sie wollen mehr zur Windenergie wissen?

Wer genehmigt Windkraftanlagen? Wie werden die Bürgerinnen und Bürger im Planungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt? Welcher Abstand ist zur Wohnbebauung einzuhalten? Welche Rolle haben Kommunen?

Antworten auf diese und noch mehr Fragen und weiterführende Links rund um das Thema Windkraft finden Sie zudem auf der eigens vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingerichteten Infoseite.