Infektionsschutz bei Kindern und Jugendlichen

Der Jugendärztliche Dienst dokumentiert die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen. Dazu berät er intensiv sowohl Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten als auch Eltern bei individuellen Fragen. Zusammen mit der mit der Abteilung Gesundheitsschutz werden bei Bedarf auch weitergehende Ermittlungen und Maßnahmen bei besonders ansteckenden Infektionskrankheiten oder Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Masern, Hepatitis A, oder bei Befall mit Läusen oder Krätze.

Zudem steht das Projekt PräKiKi (Prävention ansteckender Kinderkrankheiten in der Kindertagesstätte) allen Kitas und Kita-Eltern im Regionalverband Saarbrücken kostenfrei zur Verfügung. Auf Postern und in Info-Flyern werden die 12 am häufigsten in der Kita auftretenden ansteckenden Kinderkrankheiten bebildert dargestellt und in sechs Sprachen erklärt. Die Flyer und Poster können unter www.ankommen-saarland.de/praekiki heruntergeladen werden.

Online finden sie zudem zusätzliche Informationen zu:

Hilfreiche Informationen finden sie auch auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZGA

Erreger und Vorkommen

Die Hand-Fuß-Mundkrankheit wird vorwiegend durch Enteroviren der Gruppe A (Coxsackie-A-Viren, Enterovirus 71) übertragen.
Enteroviren sind weltweit vorkommende Erreger mit einer hohen Kontagiosität.
Die Übertragung der Viren erfolgt sowohl durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten) als auch durch Schmierinfektion.
Die Erkrankung tritt gehäuft im Sommer und Frühherbst auf.
Die Viren können im Stuhl wochenlang und auch von klinisch nicht erkrankten Menschen ausgeschieden werden.

Krankheitserscheinungen

Ca. 1 - 2 Wochen nach Ansteckung bildet sich auf der Haut ein juckender roter Ausschlag, der später in weißgraue Bläschen übergeht. Typische Lokalisationen sind an den Handinnenflächen, den Fußsohlen, evtl auch am Gesäß, an Knien und Ellenbogen.
Gleichzeitig bilden sich in der Mundhöhle Bläschen und/oder kleine schmerzhafte Geschwüre (Aphten).
Es kann leichtes Fieber bestehen.
Grundsätzlich verläuft die Erkrankung harmlos und heilt selbständig innerhalb von drei bis sechs Tagen ab.
Auch bei Schwangeren verläuft die Infektion meist harmlos.
In Ausnahmefällen sind schwere Verläufe bei Neugeborenen bei Infektionen um den Geburtstermin herum möglich.

Inkubationszeit

Die Inkubationszeit beträgt 3 - 35 Tage.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Während der ersten Woche der Erkrankung, insbesondere bei ulzerierten Bläschen ist die Kontagiosität am höchsten. Da die Viren über Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden werden, können die Personen sehr lange ansteckend sein -hierbei ist zu bedenken, dass viele infizierte Erwachsene kaum Krankheitssymptome aufweisen.

Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung - Wiederzulassung nach Erkrankung

Personen mit Hand-Fuß-Munderkrankung sollten die Gemeinschaftseinrichtung oder Schwimmbäder erst nach vollständiger Genesung wieder besuchen.

Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Für Familienangehörige gibt es keine Einschränkungen.

Da viele Erkrankungen asymptomatisch verlaufen und die Erreger wochenlang ausgeschieden werden können, kann ein Verbot für Erkrankte, die Einrichtung nicht zu besuchen, die Infektionskette alleine nicht unterbrechen.

Das Infektionsrisiko kann durch gute Händehygiene begrenzt werden

Im Rahmen von Ausbruchsgeschehen sollten geeignete Desinfektionsmaßnahmen mit dem Gesundheitsamt besprochen werden.

Für einzelne Erkrankungen besteht keine Meldepflicht, jedoch sollten Erkrankungshäufungen und Ausbrüche dem Gesundheitsamt gemeldet werden

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Erreger/Übertragung

Scharlach ist eine durch Bakterien (ß-hämolysierende Streptokokken der Gruppe A) verursachte Infektionskrankheit. Es gibt verschiedene Bakterienstämme, von denen jeder Einzelne alle Scharlachsymptome verursachen kann. Da durchgemachter Scharlach nur eine Immunität gegen bestimmte Stämme hinterlässt, kann es mehrfach zu Scharlachinfektionen kommen. Sie gehören zu den häufigsten bakteriellen Erkrankungen im Kindesalter und weisen einen Gipfel in der Altersgruppe der 6-12jährigen auf. Ausbrüche sind allerdings auch in allen anderen Altersgruppen möglich. In den meisten Fällen verlaufen Scharlachinfektionen als fieberhafte Halsentzündung ohne den für Scharlach charakteristischen Ausschlag. Erkrankungen treten insbesondere in den Wintermonaten gehäuft auf. Eine Besiedelung des Rachens ohne Krankheitszeichen ist dann bei bis zu 20% der Bevölkerung nachweisbar. Die Übertragung des Scharlachs erfolgt durch Tröpfcheninfektion (durch Anhusten oder Anniesen). Neben der Übertragung von Mensch zu Mensch ist auch eine Übertragung durch Scharlachbakterien auf Gegenständen (z.B. über in den Mund genommenes Spielzeug) möglich.

Krankheitserscheinungen

Der Verlauf des Scharlachs kann unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Der Beginn kann akut sein mit Übelkeit, Erbrechen, Schüttelfrost, hohem Fieber und Halsschmerzen. Die Rachenmandeln sind in der Regel gerötet und angeschwollen, oft mit gelben Stippchen belegt, der Gaumen kann fleckig gerötet sein, die Zunge ist anfänglich dick weißlich belegt. Der Zungenbelag stößt sich nach mehreren Tagen ab und hinterlässt eine himbeerartig aussehende Zunge. Das Gesicht ist mit Aussparung der Haut um den Mund herum (blasses Munddreieck) gerötet. Es entwickelt sich ein feinfleckiger Ausschlag, der am Oberkörper beginnt und sich über den Stamm bis auf Arme und Beine ausbreitet. Nach Abklingen des Ausschlags (meist nach 6-9 Tagen) kann sich die Haut an Händen und Füßen abschälen. Neben diesem typischen Scharlachverlauf kann es auch zu sehr symptomarmen Verläufen ohne Hautausschlag kommen.
Die Komplikationen, die der Scharlach verursacht, sind unabhängig vom Schweregrad des Verlaufs. Komplikationen des Scharlachs können ausgelöst werden durch das Bakterium selbst, durch von ihm gebildete Toxine, sowie durch allergische Reaktionen. Auftreten können: Mittelohr- und Nebenhöhlenentzündung, Lungenentzündung, Abszessbildungen, Sepsis, Erbrechen, Durchfälle, Blutungen im Bereich innerer Organe, Herz- und Nierenschädigungen, Schädigung im Bereich des Zentralnervensystems und Rheumatisches Fieber. Ohne eine Penicillintherapie kann es einige Wochen nach der Scharlachinfektion zu Erkrankungen der Niere, des Herzens, der Gelenke und des zentralen Nervensystems kommen.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Der Zeitraum zwischen der Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitszeichen beträgt im Mittel 1-3 Tage, er kann auf wenige Stunden verkürzt und bis zu 20 Tage verlängert sein. Patienten mit einer akuten Streptokokkeninfektion, die nicht spezifisch behandelt wurden, können bis zu 3 Wochen ansteckend sein, unbehandelte Patienten mit eitrigen Ausscheidungen auch länger. Nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie erlischt die Ansteckungsfähigkeit nach etwa 24 Std.

Vorbeugende Maßnahmen

Wegen der weiten Verbreitung der Streptokokken sind die Möglichkeiten der Prävention begrenzt. Eine Schutzimpfung existiert nicht.
Bei Ausbrüchen ist die Diagnose schnell zu sichern und bei allen Erkrankten, auch denen mit einem symptomarmen Verlauf eine antibiotische Therapie einzuleiten, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Für Kontaktpersonen sind keine speziellen Maßnahmen erforderlich. Sie sollten jedoch über ihr Infektionsrisiko und die mögliche Symptomatik aufgeklärt werden, um im Erkrankungsfall einen rechtzeitigen Arztbesuch und eine Therapie zu gewährleisten.
Desinfektionsmaßnahmen von Oberflächen und Gegenständen sind nicht notwendig. Es reicht eine Reinigung mit handelsüblichen Putzmitteln.

Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen auf die Wiederzulassung nach Erkrankung

Personen mit einem ansteckenden Scharlach dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung für Kinder nicht besuchen. Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann bei einer Antibiotikatherapie und ohne Krankheitserscheinungen ab dem 2. Tag erfolgen.
Kinder die eine mikrobiologisch gesicherte Scharlacherkrankung haben und kein Antibiotikum erhalten (z.B. weil die Eltern dies ablehnen), sollten erst nach 14 Tagen wieder zu Gemeinschaftseinrichtungen zugelassen werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Ein Ausschluss von Kontaktpersonen aus der Gemeinschaftseinrichtung ist nicht erforderlich. Eine vorbeugende antibiotische Behandlung kann in besonderen Situationen bei engen Kontaktpersonen (z.B. Familienangehörigen) erforderlich sein und sollte mit dem / der behandelnden Kinderarzt / -ärztin bzw. Hausarzt/ -ärztin abgeklärt werden.

Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen Ihr Gesundheitsamt gerne zur Verfügung.

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Erreger/Übertragung

  • bei Erstinfektion die Windpocken
  • nach früher durchgemachten Windpocken eine Gürtelrose (Zoster)

Windpocken sind eine hochansteckende Viruserkrankung. Es handelt sich um eine sog. "fliegende Infektion". Die Viren können durch Luftzug über mehrere Meter Entfernung übertragen werden.

Krankheitserscheinungen

Erste Krankheitszeichen können leichtes Fieber und Erkältungssymptome sein. Dann treten schubweise Bläschen am gesamten Körper auf. Die Bläschen füllen sich zunehmend mit Flüssigkeit, trocknen dann ein; es bilden sich Krusten, die unter Hinterlassung einer kleinen Narbe abfallen. Da über mehrere Tage neue Bläschen auftreten, kann man zeitgleich mit Flüssigkeit gefüllte Bläschen, eingetrocknete Bläschen, Krusten und Narben erkennen. Sehr unangenehm ist der Befall der Schleimhäute (Mund, Rachen, Bindehaut). Der Krankheitsverlauf kann unterschiedlich schwer sein. Ernsthafte Komplikationen wie Lungenentzündungen, Beteiligung des Zentralen Nervensystems oder Blutungsneigung sind bei sonst gesunden Kindern selten.
Einen besonders schwerwiegenden Verlauf können Windpocken bei Patienten nehmen, die an einer Immunschwäche oder einer schweren Hauterkrankung ( z.B. Neurodermitis) leiden. Diese Personen und auch ihre im Haushalt lebenden Familienangehörigen sollen, sofern sie noch keine Windpocken durchgemacht haben, gegen Windpocken geimpft werden. Gefährlich ist die Windpockeninfektion für Schwangere, die selbst noch keine Windpocken durchgemacht haben und nicht gegen Windpocken geimpft sind. In der Frühschwangerschaft kann es zu Fehlbildungen oder Fehlgeburt kommen. Bei einer Erkrankung 4 Wochen oder kürzer vor der Entbindung oder kurz nach der Geburt kann es beim Neugeborenen zu einer lebensbedrohlich verlaufenden Windpockenerkrankung kommen.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Die Ansteckungsfähigkeit beginnt 1-2 Tage vor Auftreten der Bläschen und endet nach etwa 7 Tagen. Es müssen nicht alle Krusten abgefallen sein.

Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen)

Die Inkubationszeit beträgt 8-28 Tage, meistens 14-16 Tage.

Vorbeugende Maßnahmen

Seit August 2004 ist die Impfung gegen Windpocken von der STIKO für alle Kinder und Jugendlichen empfohlen. Seither sind Windpockenerkrankungen deutlich zurückgegangen. Die Impfung umfasst zwei Dosen und wird in der Regel im Alter von 11-14 Monaten begonnen. Es kann ein MMR-Varizellen-Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) angewendet werden. Der Mindestabstand zwischen 2 Dosen sollte 4-6 Wochen betragen, in Abhängigkeit vom verwendeten Impfstoffprodukt. Es steht aber auch ein Einzelimpfstoff für Windpocken zur Verfügung. Noch ungeimpfte 9- bis 17 Jährige ohne Windpocken Vorerkrankung sollten möglichst bald geimpft werden, da die Erkrankung bei ihnen mit einer höheren Komplikationsrate einhergeht. Auch ungeschütztes Personal in verschiedenen Gesundheitsberufen, sowie Mitarbeiter bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter, sollten durch Impfungen vor Erkrankung und der Weiterverbreitung der Windpocken geschützt werden.
Frauen mit Kinderwunsch sollten gegen Windpocken geschützt sein, Schwangere sollten bei Windpockenkontakt umgehend ihren Frauenarzt darauf ansprechen.

Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen auf die Wiederzulassung nach Erkrankung

Nach § 34(1) IfSG dürfen an Windpocken erkrankte Personen Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Auch nicht geimpfte, nach 2004 geborene im Haushalt lebende Kontaktpersonen (z.B. Geschwisterkinder, erwachsene Personen) dürfen laut Empfehlung des RKI Gemeinschaftseinrichtungen für die Dauer der mittleren Inkubationszeit (16 Tage) nicht besuchen. 1 x geimpfte und Inkubationsgeimpfte dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nur besuchen, falls in der Einrichtung keine Risikopersonen arbeiten oder betreut werden (Menschen mit Neurodermitis, unter Immunsuppression etc.). Ansonsten gilt auch für diese Personen der Ausschluss aus der Einrichtung für 16 Tage nach letztem Kontakt.

Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen Ihr Gesundheitsamt gerne zur Verfügung.

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Gängige Infektionskrankheiten in der Kita

Das Gesundheitsamt hat eine Übersicht über die gängigsten Infektionskrankheiten in Kindertageseinrichtungen zusammengestellt. Darin enthalten sind neben Informationen zur Inkubationszeit auch Hinweise zur Meldepflicht, dem Ausschluss von Kontaktpersonen sowie zur Wiederzulassung erkrankter Personen.