Unterhaltsvorschuss

Der Staat gewährt eine Geldleistung (Unterhaltsvorschuss (UV) an einen Elternteil, wenn Unterhaltsleistungen des zweiten Elternteils ausfallen.

Wer kann Unterhaltsvorschuss erhalten?

Kinder unter 12 Jahren,

  • die bei einem Elternteil in Deutschland leben,
  • deren Elternteil nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden ist oder dauernd getrennt vom Ehepartner lebt
  • die keinen regelmäßigen oder zu geringen Unterhalt vom anderen Elternteil bzw. Waisenbezüge, die geringer als der Unterhaltsvorschuss sind

Kinder über 12 Jahren, wenn

  • sie keine Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) bekommen oder
  • durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss Leistungen durch das Jobcenter (Bürgergeld) vermieden werden können oder
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) erhält, aber zusätzlich über ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro Brutto verfügt.   

Die Höhe der Leistung beträgt (ab 01.01.2025):

  • für Kinder von 0 - 5 Jahren: 227 Euro
  • für Kinder von 6 - 11 Jahren: 299 Euro
  • für Kinder von 12 - 17 Jahren: 394 Euro

Was müssen Sie bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss-Leistungen beachten?

Zur Antragstellung sollten Sie beim Jugendamt persönlich vorbeikommen. Den Antrag können Sie während den Öffnungszeiten beim

Jugendamt in der Europaallee 11 in 66113 Saarbrücken stellen.

Zur Antragstellung bringen Sie bitte, soweit vorhanden, folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis
  • Ausweis bzw. Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
  • Unterhaltstitel
  • Vaterschaftsanerkenntnis oder –Feststellung, falls Eltern nicht verheiratet sind
  • Nachweise über die Einkünfte wie z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen für das Kind

Zusätzlich bei Kindern über 12 Jahren, die Geld vom Jobcenter (Hartz IV) erhalten:

  • vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters

 Bei Kindern ab 15 Jahren zusätzlich:

  • Schulbescheinigung oder nach Ende des Schulbesuchs die Einkommensnachweise

Bitte vereinbaren sie vorher telefonisch einen Termin bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin. (die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes). Das erspart Wartezeit.

Team 1  
Teamleitung 0681 506-5268
A – Alc *** 0681 506-5168
Ald – Ama   0681 506-5546
Amb – Bei 0681 506-5271
Bek – Brn *** 0681 506-5548
Bro – C 0681 506-5277
D – Em 0681 506-5605
En – Gok 0681 506-5269
Gol – Hir 0681 506-5274
His – Kao 0681 506-5583
Kap – Korm 0681 506-5582
   
Team 2  
Teamleitung  0681 506-5267
Korn – Loc 0681 506-5276
Lod – Mog 0681 506-5264
Moh – Nek 0681 506-5609
Nel – Pof 0681 506-5549
Pog – Ron *** 0681 506-5270
Roo – Schmi 0681 506-5545
Schmj – Sol *** 0681 506-5266
Som – Tot 0681 506-5273
Tou – Weis 0681 506-5576
Weit – Z 0681 506-5852

*** nur vormittags oder nach tel. Terminabsprache nachmittags