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Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Brebach-Fechingen, Bereich „Zwischen Scheidter Straße und An der Hennau“
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 02. Juli 2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan im unten dargestellten Bereich zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind in der Zeit vom 10.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 auf der Internetseite des Regionalverbands abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im selben Zeitraum werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Dienstgebäude Schlossplatz 3, 2. Etage, Zimmer 209, 66119 Saarbrücken, öffentlich ausgelegt. Um Voranmeldung unter diese E-Mail wird gebeten.
Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch als E-Mail Nachricht oder Ihre Stellungnahme über das nachfolgende Formular online übermitteln.
Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken richten oder, am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben.
Anlass und Ziele der Planung
Am 12.12.2023 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 452.11.00 „Zwischen Scheidter Straße und An der Hennau“ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit Schreiben vom 28.10.2024 die Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Brebach-Fechingen für den Bereich „Zwischen Scheidter Straße und An der Hennau“ beantragt.
Mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung geschaffen werden.
Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplanes von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereiches als „Gemischte Baufläche“ bzw. „Grünfläche“ zu „Gewerbliche Baufläche“ einher. Von Seiten des Regionalverbandes Saarbrücken wird aufgrund der Sensibilität der Umgebungsnutzung die Änderung in „Gewerbliche Baufläche“ um den Hinweis „Immissionsschutz beachten“ ergänzt. Die Größe der geplanten Flächennutzungsplanänderung beträgt rd. 2,55 ha.
Die Flächen der geplanten FNP-Änderung befinden sich im Stadtteil Brebach-Fechingen und sind unmittelbar an der Scheidter Straße gelegen. Im westlichen Bereich des Plangebietes befinden sich Gewerbebetriebe sowie ein Getränkemarkt mit dazugehörigen Park- bzw. Lagerflächen. Bei dem östlichen Plangebiet handelt es sich um eine brachgefallene Kleingartenanlage.
Verfahrensziel
„Gewerbliche Baufläche – Immissionsschutz beachten“ statt „Gemische Baufläche“ und „Grünfläche“
Verfahrensstand
Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 452.11.00 „Zwischen Scheidter Straße und An der Hennau“ der Landeshauptstadt Saarbrücken durch Auslegung im Zeitraum vom 09. September 2024 bis einschließlich 04. Oktober 2024 frühzeitig unterrichtet. Die Unterrichtung wurde am 07. September 2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat am 02. Juli 2025 den Entwurf gebilligt und die Änderung sowie die Veröffentlichung der Änderung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung dieser Änderung (§ 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 10. Juli 2025 bis einschließlich 14. August 2025 auf der Internetseite des Regionalverbands Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Planunterlagen
Umweltrelevante Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Planunterlage „Begründung mit Umweltbericht“ enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Menschen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (siehe Begründung mit Umweltbericht).
Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz, Lärmimmissionen, Altlasten, Entwässerung (Schmutz- und Regenwasser), (Boden-)Denkmale sowie Schutz bestehender Infrastrukturen, insbesondere Leitungen, vor.
Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Anregungen vorgebracht.
Für den im Parallelverfahren erstellten Bebauungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken erstellte Gutachten
Für den im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 452.11.00 „Zwischen Scheidter Straße und An der Hennau“ der Landeshauptstadt Saarbrücken sind folgende Fachgutachten erstellt worden:
Diese Fachgutachten bzw. Unterlagen stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.
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