Der Regionalverband Saarbrücken verleiht im jährlichen Wechsel den Kulturpreis für Kunst bzw. Musik. 2025 wird der Kulturpreis für Musik ausgeschrieben.
Gemäß den Richtlinien wird der Kulturpreis für Musik für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Musik verliehen. Vorgeschlagene Musiker*innen bzw. Musikgruppen sollen im Regionalverband Saarbrücken wohnhaft und künstlerisch tätig sein.
Der Kulturpreis für Musik des Regionalverbandes Saarbrücken legt in diesem Jahr den Fokus auf das Genre Pop mit dem Schwerpunkt Singer/Songwriter. Musiker*innen bzw. Musikgruppen, die zeitgenössische Popmusik mit selbstgeschriebenen Texten verfassen, können für den diesjährigen Kulturpreis für Musik vorgeschlagen werden.
Generell akzentuiert der Kulturpreis des Regionalverbandes Saarbrücken eine engagierte Kunst für die Region. Damit soll eine Brücke geschlagen werden zwischen dem Auftrag der nachhaltigen regionalen Entwicklung einerseits und dem künstlerischen Schaffen in der Region Saarbrücken andererseits. Der Kulturpreis für Musik wird bevorzugt an Nachwuchskünstler*innen verliehen.
Mit dem Kulturpreis für Musik 2025 ist eine persönliche Auszeichnung durch die Regionalverbandsdirektorin und eine Zuwendung in Höhe von 4.000 € für Einzelpersonen oder 5.000 € für Gruppen verbunden. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen eines Festaktes im Saarbrücker Schloss.
Städte und Gemeinden, Vereinigungen sowie die Bürgerinnen und Bürger des Regionalverbandes Saarbrücken sind berechtigt, Personen oder Personengruppen für den Kulturpreis für Musik vorzuschlagen. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen. Die Vorschläge sollten differenziert und mit Bedacht begründet sein.
Folgende Informationen werden benötigt:
- Kurzbiografie der Musikerin, des Musikers oder der Musikgruppe sowie mind. zwei Fotos (inkl. Name des Fotografen/der Fotografin) in hochwertiger Qualität (300 dpi) für eine eventuelle Veröffentlichung.
- Kurzdokumentation des bisherigen künstlerischen Wirkens: Veröffentlichte Werke, Auftritte bzw. Konzerte, Auszeichnungen, Verweise auf Film- oder Videobeiträge, Presseberichte, Website(n), Soziale Medien etc.
- Begründung, weshalb die vorgeschlagene Person bzw. Gruppe den Kulturpreis für Musik erhalten sollte: Was zeichnet den Musiker, die Musikerin oder die Musikgruppe besonders aus? Welchen Beitrag leistet er bzw. sie zur regionalen Kulturszene?
- Mindestens eine aussagekräftige Hörprobe (MP3-Format) inklusive Lyrics (Word-Dokument); bei fremdsprachigen Songtexten zusätzlich eine deutsche Übersetzung.
Wichtiger Hinweis:
Die Ausführungen zu den Punkten 1 bis 3 dürfen jeweils max. eine DIN A4 Seite betragen und müssen in digitaler Form (Word-Dokument) zusammen mit der/den Hörprobe(n) auf einem Datenträger (USB-Stick) eingereicht werden.
Die vorgeschlagenen Musiker*innen geben ihr Einverständnis, dass Namen und Bilder zu Werbeaktivitäten verwendet werden dürfen. Sie versichern zudem, dass sie alle diesbezüglichen Rechte an dem zur Verfügung gestellten Material haben und halten den Regionalverband Saarbrücken von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang vollumfänglich frei.
Bewerbungsfrist, Postanschrift
Die Bewerbungen/Vorschläge müssen bis spätestens 11. August 2025 bei folgender Postadresse eingereicht sein:
Regionalverband Saarbrücken
Fachdienst 60 – Regionalentwicklung und Planung
Katja Dröschel
Schlossplatz 12
66119 Saarbrücken
Ansprechpartnerin
Katja Dröschel vom Fachdienst Regionalentwicklung und Planung betreut den diesjährigen Kulturpreis für Musik inhaltlich und steht beratend zur Verfügung:
Fon: 0681 506-6062
Mail: katja.droeschel@rvsbr.de
Jury
Die eingereichten Bewerbungen bilden die Grundlage für die Bewertung einer Jury, die vom Regionalverband Saarbrücken berufen wird.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Regionalverband Saarbrücken übernimmt keine Haftung für die eingereichten Unterlagen.