Existenzsichernde Leistungen für Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben

Am 1. Januar 2020 tritt die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft: die Eingliederungshilfe wird aus der Sozialhilfe herausgelöst und in das SGB IX eingefügt. Damit verbunden ist die Trennung der Fachleistung (Eingliederungshilfe) von den existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt). Die bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden zu besonderen Wohnformen.

Für die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung ist der Abschluss eines Mietvertrages mit dem bisherigen Einrichtungsträger notwendig.

Für die Auszahlung der existenzsichernden Leistungen ist die Einrichtung eines eigenen Bankkontos erforderlich.

Eine Direktzahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung an die Wohneinrichtung ist möglich, wenn die hierfür erforderliche Einverständniserklärung mit dem Antrag eingereicht wird.

Hierzu müssen Sie einen Antrag ausfüllen

Diesen finden Sie hier: (PDF)

Außerdem müssen sie die  Anlage 4 - besondere Wohnformen ausfüllen

Der Antrag muss

  • vollständig
  • wahrheitsgemäß ausgefüllt
  • von Ihnen selbst oder ihrem gesetzlichen Betreuer unterschrieben
  • verschickt oder
  • abgegeben werden

Die Adresse lautet:

Sozialamt
Regionalverband Saarbrücken
Europaallee 11
66119 Saarbrücken  

Auf Wunsch helfen wir beim Ausfüllen der Formulare und beraten sie gerne. Wir bitten um Verständnis, dass während der Corona-Pandemie diese Möglichkeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung besteht.

Hierzu kommen Sie bitte in unser Sozialamt.

oder

kommen Sie in die Sprechstunden des Mobilen Beratungsdienstes in den Räumen der Städte- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes. Hier können Sie Ihre Anträge auch abgeben.

Eine Übersicht über die Sprechstunden finden sie hier.

Sie müssen alle für die Bearbeitung notwendigen Tatsachen angeben und Nachweise vorlegen.

Soweit vorhanden, müssen folgende Unterlagen dem Antrag beigefügt werden:

  • Bestellungsurkunde oder (General-)Vollmacht
  • Schwerbehindertenausweis
  • Mietvertrag bzw. Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
  • Lohnnachweise bei Beschäftigung in einer WfbM (Dezember Lohnzettel),
  • Angaben, ob Mittagsverpflegung in der WfbM in Anspruch genommen wird
  • Rentenbescheid, Bescheid über Erstbewilligung und aktuelle Rentenanpassung
  • Kindergeldbescheid
  • Nachweis zur Krankenversicherung
  • sonstige Einkommensnachweise
  • Kontoauszüge (der letzten 3 Monate)
  • aktuelle Vermögensnachweise über Sparbücher, Aktienfonds, Festgeldkonten Bausparverträge, Lebens- und Sterbegeldversicherungen, etc.
  • Nachweise über Bestattungsvorsorge / Sterbekasse
  • Nachweise über abgeschlossene Versicherungen (Hausrat-/Haftpflichtversicherungen)
  • Nachweis über Unterhaltstitel
  • ärztliches Attest über z. B. besondere Kost, Pflegebedürftigkeit usw.