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Stationäre Hilfe zur Pflege (Pflege in Einrichtungen)
Was ist stationäre Hilfe zur Pflege?
Wenn Sie Pflege brauchen, können Sie unterstützt werden. Die mit der Pflege verbundenen Kosten können dabei ganz oder teilweise übernommen werden.
Man unterscheidet zwischen
- der Pflege zu Hause (ambulante Pflege) und
- der Pflege in einem Senioren- oder Pflegeheim (stationäre Pflege).
Hierbei unterstützen wir eine möglichst lange Pflege zu Hause. Die Pflege zu Hause (ambulante) Pflege hat Vorrang vor der Pflege in einer Einrichtung (stationären Pflege).
Wer kann stationäre Hilfe zur Pflege beantragen?
Personen:
- die 65 Jahre oder älter sind,
- bei denen mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt wurde und
- die vor der Aufnahme in einer Einrichtung im Regionalverband Saarbrücken wohnten.
Personen, die noch nicht 65 Jahre alt sind (mit mindestens Pflegegrad 2) müssen den Antrag beim
Landesamt für Soziales
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
stellen.
Wovon hängt die Zahlung der Hilfe innerhalb von Pflegeeinrichtungen ab?
Die Höhe der zu zahlenden Leistung an die pflegebedürftige Person hängt ab vom:
- Pflegegrad
- Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Einkommen
- Vermögen
Über die Sozialhilfe können auch die Kosten übernommen werden für
- eine Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege (kurzzeitige stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung) und
- einer Tages- oder Nachtpflege (teilstationären Unterbringung)
Wie kann ich die stationäre Hilfe zur Pflege beantragen?
Hierzu Sie müssen den Antrag auf Gewährung von Hilfe in einem Heim stellen (ausfüllen).
Den Antrag erhalten Sie beim Sozialamt.
Der Antrag muss
- vollständig
- wahrheitsgemäß ausgefüllt
- von Ihnen selbst oder einem Bevollmächtigten bzw. Betreuer unterschrieben und
- abgegeben oder
- verschickt werden
Ausgefüllte Anträge mit den erforderlichen Unterlagen können Sie bei den nachfolgenden Stellen abgeben:
Sozialamt
Regionalverband Saarbrücken
Europaallee 11
66113 Saarbrücken
Auf Wunsch helfen wir beim Ausfüllen der Formulare und beraten Sie gerne. Wir bitten um Verständnis, dass während der Corona-Pandemie diese Möglichkeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung besteht.
Hierzu kommen Sie bitte in unser Sozialamt.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: 0681 506-4948 und 0681 506-4949
oder
Sie kommen zu den Sprechstunden des mobilen Beratungsdienstes der Städte- und Gemeindeverwaltungen ihres Wohnortes. Hier können Sie Ihren Antrag auch abgeben.
Eine Übersicht über die Sprechstunden in den jeweiligen Städte- und Gemeindeverwaltungen finden Sie hier.
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