Stationäre Hilfe zur Pflege (Pflege in Einrichtungen)

Wenn Sie Pflege brauchen, können Sie unterstützt werden. Die mit der Pflege verbundenen Kosten können dabei ganz oder teilweise übernommen werden.

Man unterscheidet zwischen

  • der Pflege zu Hause (ambulante Pflege) und
  • der Pflege in einem Senioren- oder Pflegeheim (stationäre Pflege).

Hierbei unterstützen wir eine möglichst lange Pflege zu Hause. Die Pflege zu Hause (ambulante) Pflege hat Vorrang vor der Pflege in einer Einrichtung (stationären Pflege).

Personen:

  • die 65 Jahre oder älter sind,
  • bei denen mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt wurde und
  • die vor der Aufnahme in einer Einrichtung im Regionalverband Saarbrücken wohnten.

Personen, die noch nicht 65 Jahre alt sind (mit mindestens Pflegegrad 2) müssen den Antrag beim

Landesamt für Soziales
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
stellen. 

Die Höhe der zu zahlenden Leistung an die pflegebedürftige Person hängt ab vom:

  • Pflegegrad
  • Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Einkommen
  • Vermögen

Über die Sozialhilfe können auch die Kosten übernommen werden für

  • eine Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege (kurzzeitige stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung) und
  • einer Tages- oder Nachtpflege (teilstationären Unterbringung)

Hierzu Sie müssen den Antrag auf Gewährung von Hilfe in einem Heim stellen (ausfüllen).

Den Antrag erhalten Sie beim Sozialamt.

Der Antrag muss

  • vollständig
  • wahrheitsgemäß ausgefüllt
  • von Ihnen selbst oder einem Bevollmächtigten bzw. Betreuer unterschrieben und
  • abgegeben oder
  • verschickt werden

Ausgefüllte Anträge mit den erforderlichen Unterlagen können Sie bei den nachfolgenden Stellen abgeben: 

Sozialamt
Regionalverband Saarbrücken
Europaallee 11
66113 Saarbrücken 

Wir bitten um Verständnis, dass eine Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder ) möglich ist.

Sie können den Antrag sowie die Unterlagen im Sozialamt oder auch in der Sprechstunde des Mobilen Beratungsdienstes in den Räumen der Städte- und Gemeindeverwaltungen ihres Wohnortes abgeben.

Eine Übersicht über die Sprechstunden in den jeweiligen Städte- und Gemeindeverwaltungen finden Sie hier.