Überwachung des Trink- und Badewassers

Öffentliche Schwimmbäder und das Trinkwasser werden vom Gesundheitsamt überwacht, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Das Trinkwasser liegt von der Gewinnung und ggf. Aufbereitung im Wasserwerk bis zur Bereitstellung am Wasserhahn des Verbrauchers, in der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung dienen der Sicherstellung einer einwandfreien Qualität des Lebensmittels Nr. 1 – dem Trinkwasser.

Die Aufgaben beinhalten sowohl die Besichtigung und Überwachung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, Hausbrunnen und mobilen Wasserversorgungsanlagen als auch die Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen, Mietshäuser). In die Überwachung können im Bedarfsfall auch privat genutzte Gebäude  einbezogen werden.

Im Rahmen der Überwachung bewerten wir die Ergebnisse der Trinkwasserproben, die die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen bei einem Labor in Auftrag gegeben haben und stehen den Betreiberinnen und Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und Verbraucherinnen und Verbrauchern beratend zur Seite.

Aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers in Form von Untersuchungsergebnissen bieten Ihnen Ihre Wasserversorgungsunternehmen an. Dort finden Sie auch Angaben über die Auswahl geeigneter Materialien für die Trinkwasser-Installation.

Das Gesundheitsamt warnt davor, die Trinkwassertemperaturen im Warmwasser zu stark zu reduzieren. Dies kann ungünstige Auswirkungen auf die Qualität des Trinkwassers haben und sogar die Gesundheit erheblich gefährden. Denn werden Trinkwassererwärmungsanlagen nicht fachgerecht betrieben, können sich in den Trinkwasserleitungen unerwünschte krankmachende Bakterien wie Legionellen bilden.

Alle Informationen zu diesem Thema fasst das Info-Blatt zusammen.

Badewasser

Das Gesundheitsamt überwacht nach den Vorgaben des § 37 des Infektionsschutzgesetzes die öffentlichen Schwimmbäder/Badeanlagen. Dies erfolgt durch Begehungen vor Ort, Auswertungen von Untersuchungsbefunden und ggf. Einleitungen von Maßnahmen.
Bei Neubau von Bädern oder wesentlichen Änderungen an bestehenden Bädern können Bewertungen des Bauvorhabens unter hygienischen Gesichtspunkten abgegeben werden.

Die Überwachung öffentlicher Bäder (Frei- und Hallenbäder, Hotelbäder, Lehrschwimmbecken, Therapie-, Bewegungs- und Saunatauchbecken) sowie die Kontrolle der Einhaltung der Betreiberverpflichtungen, die Überwachung von Beckenwasser einschließlich der Wasseraufbereitungsanlagen hinsichtlich der Anforderungen der Hygiene erfolgt durch das Gesundheitsamt durch regelmäßige Kontrolle vor Ort und Auswertung der Untersuchungsbefunde (mikrobiologisch, chemisch, physikalisch). Werden hierbei Beanstandungen festgestellt, erfolgt die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen.

Schwimm- und Badebecken haben nur eine begrenzte Wasserkapazität und kein biologisches Selbstreinigungsvermögen. Durch kontaminiertes Wasser in Schwimmbädern kann eine Vielzahl von Infektionen verbreitet werden. Jeder Badegast trägt zur mikrobiologischen Belastung des Wassers bei.

Jeder Badegast bringt über seine Haut/Schleimhäute Milliarden Keime ins Badewasser. Durch entsprechende Vorreinigung vor Benutzung des Badebeckens (gründliches Abseifen) können etwa 2/3 der Einträge an Belastungsstoffen in das Badebeckenwasser vermieden werden.