Bestattungskosten

Das Sozialamt kann Sie unterstützen, wenn Sie zur Zahlung von Bestattungskosten verpflichtet sind und Sie diese nicht bezahlen können.

Für die Übernahme der Kosten wird die Lebenssituation eines jeden Einzelnen berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Zahlung der Bestattungskosten abhängig von Ihrem  

  • Einkommen 
  • Vermögen

Hat die verstorbene Person, bis zu ihrem Tode Leistungen vom Sozialamt erhalten, dann stellen Sie den Antrag bei diesem Sozialamt.

Hat die verstorbene Person keine Leistungen erhalten, wenden Sie sich an das Sozialamt vom Sterbeort.

Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten ausfüllen.

Der Antrag muss

  • vollständig
  • wahrheitsgemäß ausgefüllt
  • von Ihnen selbst unterschrieben
  • verschickt oder
  • abgegeben werden

Die Adresse lautet: 

Sozialamt
Regionalverband Saarbrücken
Europaallee 11
66113 Saarbrücken 

Auf Wunsch helfen wir beim Ausfüllen der Formulare und beraten sie gerne. Wir bitten um Verständnis, dass während der Corona-Pandemie diese Möglichkeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung besteht.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter den Telefonnummern

  • 0681- 506-5037 bei Name des Verstorbenen von Buchstabe  A-J 
  • 0681 506-5053 bei Name des Verstorbenen von Buchstabe   K-Z 

In den Sprechstunden des Mobilen Beratungsdienstes in den Räumen der Städte- oder Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes können Sie Ihre Anträge auch abgeben.

 Eine Übersicht über die Sprechstunden  finden sie  hier

Soweit vorhanden, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis
  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, zurückgerechnet ab Sterbedatum (Einkommensnachweise)
  • Vermögensnachweise über Sparbücher, Aktienfonds, Bausparverträge, Lebensversicherungen etc.
  • Versicherungsnachweise (Hausrat-/Haftpflichtversicherungen)
  • Mietvertrag bzw. Unterlagen über Wohneigentum und die dafür laufenden Kosten
  • Sterbeurkunde
  • Kopie des Auftrages an den Bestatter
  • Einkommensnachweise und Kontoauszüge des Verstorbenen
  • Nachweise über das Vermögen und der Schulden (Nachlass)
  • ggf. Nachweis über die Ausschlagung der Erbschaft

Nach Prüfung des Antrages wird entschieden, ob und in welcher Höhe die Kosten für die Bestattung übernommen werden können.