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Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Ensheim, Bereich „Gewerbegebiet südlich Ensheim“
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 24. April 2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan im unten dargestellten Bereich zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.
Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind in der Zeit vom 04.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026 auf der Internetseite des Regionalverbands abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im selben Zeitraum werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Dienstgebäude Schlossplatz 3, 2. Etage, Zimmer 209, 66119 Saarbrücken, öffentlich ausgelegt. Um Voranmeldung unter FNP-Beteiligung@rvsbr.de wird gebeten.
Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch als E-Mail Nachricht an FNP-Beteiligung@rvsbr.de oder Ihre Stellungnahme über das nachfolgende Formular online übermitteln.
… zum Formular der Onlinebeteiligung
Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken richten oder, am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben.
Anlass und Ziele der Planung
Am 01.04.2025 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 441.16.00 „Gewerbegebiet südlich Ensheim“ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit Schreiben vom 24.07.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Ensheim für den Bereich „Gewerbegebiet südlich Ensheim“ beantragt.
Mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung geschaffen werden.
Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken wird von der Landeshauptstadt Saarbrücken beauftragt, das Verfahren zur Änderung des FNP von der derzeitigen Darstellung des Geltungsbereichs als „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Gewerbliche Baufläche“ einzuleiten. Von Seiten des Regionalverbandes Saarbrücken wird aufgrund der Sensibilität der Umgebungsnutzung die Änderung in „Gewerbliche Baufläche“ um den Hinweis „Immissionsschutz beachten“ ergänzt. Die Größe der geplanten Flächennutzungsplanänderung beträgt rd. 1,6 ha.
Die Fläche der geplanten FNP-Änderung befinden sich im Stadtteil Ensheim und ist unmittelbar an der Eschringer Straße gelegen. Diese begrenzt das Plangebiet nach Osten und stellt die Verbindung zwischen den Stadtteilen Ensheim und Eschringen dar. Weiter schließt sich daran im Osten das Firmengelände einer Metall- und Maschinenbau Firma an. Im Norden befindet sich ein Wohngebiet, Hausgärten der Straße „Im Wildfang“ begrenzen das Plangebiet. Diese markieren auch den Beginn der Ortslage Ensheim. Im Westen wird das Plangebiet durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Im Süden setzt sich, nach dem Gelände des Institutes für tiergestützte Ausbildung mit zwei vorhandenen Gebäuden, die landwirtschaftliche Nutzung weiter bis hin zum Stadtteil Eschringen fort.
Verfahrensziel
„Gewerbliche Baufläche – Immissionsschutz beachten“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“
Verfahrensstand
Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 441.16.00 „Gewerbegebiet südlich Ensheim“ der Landeshauptstadt Saarbrücken durch Auslegung im Zeitraum vom 19. Mai 2025 bis einschließlich 20. Juni 2025 frühzeitig unterrichtet. Die Unterrichtung wurde am 17. Mai 2025 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat am 24. April 2026 den Entwurf gebilligt und die Änderung sowie die Veröffentlichung der Änderung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung dieser Änderung (§ 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 04. Mai 2026 bis einschließlich 03. Juni 2026 auf der Internetseite des Regionalverbands Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Planunterlagen
Umweltrelevante Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Planunterlage „Begründung mit Umweltbericht“ enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Menschen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (siehe Begründung mit Umweltbericht).
Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz, Forst, Geologie und Bodenschutz (Bergbautätigkeit, Altlasten, Abschlussbetriebsplanverfahren nach Bergrecht, Grundwasserschutz, Denkmalschutz (Bau-/Bodendenkmäler), Schutz bestehender Infrastrukturen, insbesondere Leitungen, Grundwassermessstelle, Richtfunk, Straßen und Schienen, sowie landesplanerische Ziele vor.
Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Anregungen vorgebracht.
Für den im Parallelverfahren erstellten Bebauungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken erstellte Gutachten
Für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan Nr. 441.16.00 „Gewerbegebiet südlich Ensheim“ der Landeshauptstadt Saarbrücken sind folgende Fachgutachten erstellt worden:
- Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters
- Schalltechnische Immissionsprognose
- Verkehrsgutachten
- Biotoptypenkartierung
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Detektornachweise Fledermäuse
- Baugrunduntersuchung
- Orientierende umwelt- und abfalltechnische Bodenuntersuchung
- Entwässerungstechnische Begleitplanung
- Lageplan entwässerungstechnische Begleitplanung
Diese Fachgutachten bzw. Unterlagen stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.
