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Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Ensheim, Bereich "Gewerbegebiet südlich Ensheim"
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 24. April 2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan im unten dargestellten Bereich zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.
Anlass und Ziele der Planung
Am 01.04.2025 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 441.16.00 „Gewerbegebiet südlich Ensheim“ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit Schreiben vom 24.07.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Ensheim für den Bereich „Gewerbegebiet südlich Ensheim“ beantragt.
Mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung geschaffen werden.
Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken wird von der Landeshauptstadt Saarbrücken beauftragt, das Verfahren zur Änderung des FNP von der derzeitigen Darstellung des Geltungsbereichs als „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Gewerbliche Baufläche“ einzuleiten. Von Seiten des Regionalverbandes Saarbrücken wird aufgrund der Sensibilität der Umgebungsnutzung die Änderung in „Gewerbliche Baufläche“ um den Hinweis „Immissionsschutz beachten“ ergänzt. Die Größe der geplanten Flächennutzungsplanänderung beträgt rd. 1,6 ha.
Die Fläche der geplanten FNP-Änderung befinden sich im Stadtteil Ensheim und ist unmittelbar an der Eschringer Straße gelegen. Diese begrenzt das Plangebiet nach Osten und stellt die Verbindung zwischen den Stadtteilen Ensheim und Eschringen dar. Weiter schließt sich daran im Osten das Firmengelände einer Metall- und Maschinenbau Firma an. Im Norden befindet sich ein Wohngebiet, Hausgärten der Straße „Im Wildfang“ begrenzen das Plangebiet. Diese markieren auch den Beginn der Ortslage Ensheim. Im Westen wird das Plangebiet durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Im Süden setzt sich, nach dem Gelände des Institutes für tiergestützte Ausbildung mit zwei vorhandenen Gebäuden, die landwirtschaftliche Nutzung weiter bis hin zum Stadtteil Eschringen fort.
Verfahrensziel
„Gewerbliche Baufläche – Immissionsschutz beachten“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“
Verfahrensstand
Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 441.16.00 „Gewerbegebiet südlich Ensheim“ der Landeshauptstadt Saarbrücken durch Auslegung im Zeitraum vom 19. Mai 2025 bis einschließlich 20. Juni 2025 frühzeitig unterrichtet. Die Unterrichtung wurde am 17. Mai 2025 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat am 24. April 2026 den Entwurf gebilligt und die Änderung sowie die Veröffentlichung der Änderung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung dieser Änderung (§ 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 04. Mai 2026 bis einschließlich 03. Juni 2026 auf der Internetseite des Regionalverbands Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).
