Zuschüsse für Kinder- und Jugendarbeit

Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbänden und Initiativen werden Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit gemäß den Richtlinien des Regionalverbandes Saarbrücken gewährt, soweit diese im örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Regionalverbandes Saarbrücken tätig sind.

Gefördert werden:

  • Bildungsmaßnahmen
  • Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen und nebenamtlichen Mitarbeitern
  • Freizeitmaßnahmen
  • Einzelveranstaltungen
  • Materialbeschaffung für die Kinder- und Jugendarbeit
  • Geschlechtsspezifische Kinder- und Jugendarbeit
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Bau-, Einrichtung-, Renovierung- und Unterhaltungskosten von Kinder- und Jugendfreizeitstätten freier Träger
  • Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Ferienmaßnahmen