Zuschüsse für Kinder- und Jugendarbeit

Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbände und Initiativen können Leistungen beantragen, die gemäß der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Regionalverbandes Saarbrücken gefördert werden können.

Gefördert werden:

  • Bildungsmaßnahmen
  • Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen und nebenamtlichen Mitarbeitern
  • Freizeitmaßnahmen
  • Einzelveranstaltungen
  • Materialbeschaffung für die Kinder- und Jugendarbeit
  • Geschlechtsspezifische Kinder- und Jugendarbeit
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Bau-, Einrichtung-, Renovierung- und Unterhaltungskosten von Kinder- und Jugendfreizeitstätten freier Träger
  • Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Ferienmaßnahmen