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Zuschüsse für Kinder- und Jugendarbeit
Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbänden und Initiativen werden Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit gemäß den Richtlinien des Regionalverbandes Saarbrücken gewährt, soweit diese im örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Regionalverbandes Saarbrücken tätig sind.
Gefördert werden:
- Bildungsmaßnahmen
- Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen und nebenamtlichen Mitarbeitern
- Freizeitmaßnahmen
- Einzelveranstaltungen
- Materialbeschaffung für die Kinder- und Jugendarbeit
- Geschlechtsspezifische Kinder- und Jugendarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Bau-, Einrichtung-, Renovierung- und Unterhaltungskosten von Kinder- und Jugendfreizeitstätten freier Träger
- Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Ferienmaßnahmen
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