Präventionskampagne Fair-Play

Sehr geehrte Kunden* von Sexarbeitenden,

die saarländischen Fachberatungsstellen für Sexarbeitende, der Öffentliche Gesundheitsdienst im Regionalverband Saarbrücken und die saarländische Polizei wenden sich mit der Kampagne „Fair-Play“ an Sie - mit dem Ziel, Sie umfassend zu informieren.

Sexarbeit ist ein einvernehmlicher Austausch von sexuellen Dienstleistungen zwischen Erwachsenen gegen Bezahlung. Damit dieser sicher und fair bleibt, braucht es gegenseitigen Respekt und verantwortungsbewusstes Handeln. Das schützt nicht nur Sie als Kunde*, sondern auch die Menschen in der Sexarbeit. Fördern auch Sie faire und sichere Bedingungen für alle!

Hier finden Sie alles, was Sie als verantwortungsbewusster Kunde* wissen sollten: Safer-Sex-Hinweise, anonyme Testangebote im Saarland, eine Netiquette zum angemessenen Miteinander sowie Hinweise, woran Sie problematische Situationen erkennen und was Sie tun können, wenn Sie Ausbeutung oder Gewalt vermuten, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sollten Sie weitere Beratung oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an entsprechende Fachstellen.


Netiquette für Kunden von Sexarbeitenden

Was bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen zu beachten ist

  • Respektvoller Umgang: SexARBEIT ist eine Dienstleistung und hat nichts mit Liebe zu tun. Akzeptieren Sie den Preis der Dienstleistung und die Grenzen Ihres Gegenübers: Nein heißt nein!
  • Angemessenes Verhalten: Achten Sie auf Höflichkeit und ein gepflegtes Erscheinungsbild. Vermeiden Sie Drogen- oder Alkoholkonsum.
  • Kein Leistungsdruck: Bewahren Sie Ruhe, auch wenn es mal nicht klappt.
  • Es gibt kein Geld zurück: Sollten Sie mit der Dienstleistung nicht zufrieden gewesen sein, sprechen Sie es an.
  • Kondompflicht: Schützen Sie sich und andere durch das Tragen eines Kondoms (oral, vaginal und anal) vor sexuell übertragbaren Krankheiten.
  • Achtung: Wenn eine Person Ihnen sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom anbietet, wird sie dies auch bei anderen tun.
  • Verdacht auf Ausbeutung, Zwang und/oder Gewalt: Kontaktieren Sie die Polizei, die Prostituiertenschutzbehörde oder eine Fachberatungsstelle.

Safer Sex & Gesundheitsvorsorge

Gesundheit ist ein wichtiger Bestandteil jeder sexuellen Begegnung – für Sie selbst und für Sexarbeitende. Sexuell übertragbare Infektionen (STI) sind oft symptomlos, können jedoch langfristige gesundheitliche Folgen haben. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten und regelmäßige Vorsorge können Sie sich selbst und andere schützen.

Warum ist Safer Sex wichtig?

Viele STI werden durch ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen – dazu gehören HIV, Syphilis, Chlamydien, Gonorrhoe (Tripper), Hepatitis B und C sowie HPV. Ein Schutz durch Kondome und andere Maßnahmen senkt das Infektionsrisiko erheblich.

Safer-Sex-Regeln: So schützen Sie sich und andere

  • Kondome & Femidome verwenden: Sie reduzieren das Risiko einer Infektion mit HIV und anderen STI erheblich.
  • Lecktücher oder Handschuhe nutzen: Beim Oral- oder Fingerverkehr kann die Übertragung von Krankheitserregern verhindert werden.
  • Gleitgel auf Wasser- oder Silikonbasis verwenden: Dies reduziert das Risiko von Mikroverletzungen und erleichtert das Eindringen.
  • Auf Intimhygiene achten: Waschen Sie sich vor und nach dem Geschlechtsverkehr, aber vermeiden Sie aggressive Seifen oder Intimduschen, da diese die natürliche Schutzbarriere der Schleimhäute angreifen können.
  • Impfschutz überprüfen: Impfungen gegen Hepatitis A und B sowie HPV können helfen, Infektionen zu vermeiden.
  • Immunsystem stärken: Eine ausgewogene Ernährung, Bewegung und ausreichend Schlaf helfen Ihrem Körper, sich gegen Infektionen zu wehren.
  • Erhöhtes Risiko bei Substanzkonsum: Beachten Sie auch beim Sex unter Einfluss von Rauschmitteln die Safer Sex Regeln. Ecstasy, Speed, Methamphetamin, LSD und Kokain trocknen die Schleimhäute aus und ein Kondom kann leichter reißen. Verwenden Sie deshalb Gleitgel zusammen mit den Kondomen. Spritzen, Röhrchen, Pfeifen oder andere Utensilien zum Konsum sollten niemals geteilt werden, da sie Krankheiten wie Hepatitis, HIV und andere übertragen können. Einige Substanzen beeinflussen zudem die Wirkung von Medikamenten, wie z. B. HIV-PrEP oder hormonelle Verhütungsmittel. Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte sich über mögliche Risiken informieren.
  • Körperliche Veränderungen ernst nehmen: Falls Sie Brennen, Jucken, Ausfluss oder ungewöhnliche Hautveränderungen bemerken, lassen Sie sich ärztlich untersuchen und/oder testen.
  • Regelmäßige Tests durchführen: Selbst ohne Symptome können Sie Träger einer Infektion sein und diese unbewusst weitergeben.

Wo kann ich mich testen lassen?

Im Saarland gibt es verschiedene Testmöglichkeiten für sexuell übertragbare Infektionen – die meisten davon sind anonym und kostenlos. Regelmäßige Gesundheitschecks sind nicht nur ein Zeichen von Verantwortung, sondern bieten auch Sicherheit für alle Beteiligten. 

Testangebote im Saarland - kostenfrei, vertraulich, anonym

Hier finden Sie eine Übersicht der STI- Beratungs- und Teststellen im Saarland (Alle Beratungs- und Testangebote sind vertraulich, kostenlos und anonym)

Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken
-Beratungsstelle für Aids und sexuelle Gesundheit-

Beratung und Tests zu HIV, Hepatitis B und C und anderen sexuell übertragbaren Infektionen

Öffnungszeiten (mit vorheriger Terminvereinbarung):
Montag          09:00-12:00 Uhr
Dienstag       08:30-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr
Donnerstag  08:30-12:00 Uhr und 13:30-17:30 Uhr 
Donnerstags 14:00-16:00 Uhr offene Sprechstunde (1.Etage)

Stengelstr. 10-12
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681/506 –5358 und –5359 und -4666


Gesundheitsamt Saarlouis
-Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit - Beratung und Tests zu HIV, Hepatitis und Syphilis-

Öffnungszeiten (mit vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:30 Uhr

Choisyring 5
66740 Saarlouis
06831/444-777


Gesundheitsamt Neunkirchen | Sozialer Dienst 
-Beratung und Tests zu HIV, Hepatitis B und C, Syphilis-

Öffnungszeiten (mit vorheriger Terminvereinbarung)
Montag bis Freitag von 8:15 - 12:30
Nachmittags nach Absprache

Lindenallee 13
66538 Neunkirchen
06824/906 8836


Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises
-Sozialpsychiatrischer Dienst - Beratung und Tests zu HIV, Hepatitis B und C und Syphilis-

Öffnungszeiten (mit vorheriger Terminvereinbarung):
Montag - Donnerstag 8.00-12.00 und 13.00-15.30 Uhr
Freitag 8.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr

Am Forum 1
66424 Homburg
06841 1047242


Gesundheitsamt St. Wendel
-Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen | Beratung und Tests zu HIV, Hepatitis B und C und Syphilis-

Termine nach Vereinbarung

Werschweilerstr. 40
66606 St. Wendel
06851/8015321 | 06851/8015320 oder 06851/8015322


Gesundheitsamt Merzig-Wadern 
-Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit | HIV-/AIDS-HIV-Beratung | Beratung und Tests zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen-

Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Torstr. 43a
66663 Merzig
06861/80420

Aidshilfe Saar
-Testangebot für Männer, die Sex mit Männern haben sowie an trans*idente, intersexuelle und nicht binäre Menschen-

HIV-Schnelltest, Labortests auf HIV, Syphilis, Hepatitis B+C, Chlamydien und Tripper.

Dienstags 18 - 20 Uhr (keine Terminvereinbarung erforderlich)

Die Durchführung von HIV-Schnelltests ist nur bis 19:30 Uhr möglich.


-Testangebot für alle Interessierten-

Sie können sich bei uns per Schnelltest auf HIV testen lassen. Das Angebot ist kostenfrei, vertraulich und anonym.

Bitte vereinbaren Sie für den Schnelltest vorab einen Termin unter 0681 19 4 11. 
Sie müssen auch bei der Terminvereinbarung keinen Namen nennen. Vor jedem Test findet eine ausführliche Beratung statt.

Wir setzen HIV-Schnelltests ein. Dazu wird Blut aus der Fingerbeere entnommen. Das Ergebnis liegt nach 20 Minuten vor.

Aidshilfe Saar e.V.
im Kultur- und Werkhof N19
Nauwieser Str. 19
66111 Saarbrücken
Unsere Testangebote - Aids-Hilfe Saar e.V.


Zwang, Ausbeutung oder Gewalt erkennen und richtig handeln

Wichtige Information vorab:

Wer wissentlich die Zwangslage einer Person, die Opfer von Menschenhandel und/oder Zwangsprostitution wurde, ausnutzt, macht sich strafbar (§232a VI StGB)

Welche Anzeichen auf eine Zwangslage hindeuten können

Subtile Anzeichen

Die Person…

  • …wirkt verunsichert, verängstigt, aggressiv, eingeschüchtert und/oder unterwürfig
  • …muss rund um die Uhr erreichbar sein
  • …hat eingeschränkte Bewegungsfreiheit (auch beim Pflegen sozialer Kontakte)
  • …besteht nicht auf der Benutzung eines Kondoms
  • …kommuniziert nicht selbst. Dritte vereinbaren Termine, Preise und Sex-Praktiken
  • …verfügt über keine / wenige Ortskenntnisse und / oder Kenntnisse über die eigene Wohnlage
  • …ist in großer Sorge um ihre Kinder
  • …ist ängstlich gegenüber den Behörden
  • …kann ihre Arbeit nicht pausieren oder aufgeben (und in ihr Heimatland zurückkehren) wann sie es möchte

Eindeutige Anzeichen

Die Person...

  • …erzählt, dass sie zur Prostitution gezwungen, misshandelt, vergewaltigt oder ausgebeutet wird
  • … weist einen schlechten gesundheitlichen Allgemeinzustand auf oder trägt Spuren von Misshandlungen
  • … wird konstant überwacht oder ist eingesperrt
  • …darf Kunden* oder sex. Praktiken nicht ablehnen
  • ...Eine dritte Person erzählt, dass man alles mit der Person machen kann, worauf man Lust hat
  • …bekommt kein oder sehr wenig Geld für ihre Arbeit (weniger als 50% des Preises) und kann darüber nicht oder kaum verfügen
  • …hat keine Ausweisdokumente (mehr)
  • …wurde über die Arbeitsbedingungen getäuscht oder wusste nicht, dass sie in der Prostitution arbeiten wird
  • …hat Schulden bei Dritten (evtl. Reise-, Passbeschaffungs- und Wohnkosten)
  • Hören Sie der betroffenen Person aufmerksam zu und versuchen Sie, ihre Situation zu verstehen
  • Bieten Sie der betroffenen Person an, eine Beratungsstelle, die Prostituiertenschutzbehörde, oder die Polizei vor Ort gemeinsam zu kontaktieren. Respektieren Sie den Willen der betroffenen Person
  • Wenn Sie sich unsicher sind oder (anonym) mit jemanden über Ihre Beobachtungen/ Bedenken sprechen möchten, wenden Sie sich an diese Stellen.
  • Hören Sie der betroffenen Person aufmerksam zu und versuchen Sie, ihre Situation zu verstehen
  • Bieten Sie der betroffenen Person an, eine Beratungsstelle, die Prostituiertenschutzbehörde, oder die Polizei vor Ort gemeinsam zu kontaktieren. Respektieren Sie den Willen der betroffenen Person
  • Wenn Sie sich unsicher sind oder (anonym) mit jemanden über Ihre Beobachtungen/ Bedenken sprechen möchten, wenden Sie sich an nachfolgende Stellen:

Ansprechpersonen bei Verdacht auf Gewalt/ Zwang

  • In akuter Gefährdungssituation: 110
  • Landespolizeidirektion | Dezernat LPD 224 Menschenhandel/Schleusungskriminalität | 0681/9622471 |
  • Kockler Sandie | Regionalverband Saarbrücken | 0681/ 506 5320
  • Fachberatungsstelle ALDONA e.V. | 0681 373631 |
  • Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH / DHZ und Le Trottoir | 0681-938180 |
  • Hilfetelefon 116 016  – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, mehrsprachig

Eine entsprechende Fachberatungsstelle außerhalb des Saarlandes finden Sie hier.


Allgemeine Rechtliche Bedingungen

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 eingeführt, um Sexarbeitende besser vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen, ihre Selbstbestimmung und Rechte zu stärken und Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gezielter zu bekämpfen. Außerdem sollen durch die Einführung einer Erlaubnispflicht und umfassende Auflagen für Prostitutionsstätten die Arbeitsbedingungen sicherer und transparenter gestaltet werden. Personen, die in der Sexarbeit tätig sind, müssen sich regelmäßig bei einer Behörde gesundheitlich beraten und registrieren lassen. Dies wird ihnen in Form von Arbeitsdokumenten bescheinigt.

Wenn Sie mit einer in der Sexarbeit tätigen Person eine Leistung vereinbaren, gibt es keinen einklagbaren Anspruch, dass diese Leistung tatsächlich erbracht wird. Wurde die Leistung erbracht, müssen Sie den vorher vereinbarten Betrag bezahlen. Sie können nur dann widersprechen, wenn gar keine Leistung erbracht wurde – nicht jedoch, wenn Sie mit der Art oder Qualität der Leistung unzufrieden waren.

Als Kunde* sind Sie nach §32 ProstSchG dazu verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu nutzen. Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, ist verpflichtet, auf die Kondompflicht hinzuweisen. Für Geschlechtsverkehr ohne Kondome darf keine Werbung gemacht werden. Verstöße gegen die Kondompflicht können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal. Die meisten Kommunen haben jedoch Sperrbezirksverordnungen erlassen, deren Einhaltung vom Ordnungsamt, Gewerbeamt oder der Polizei kontrolliert wird. Darin ist zum Beispiel festgelegt, wo das Anbahnen von sexuellen Dienstleistungen im öffentlichen Raum entweder ganz oder nur zu bestimmten Uhrzeiten/Tagen gestattet ist. Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnungen können ordnungs- und strafrechtlich verfolgt werden.

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§183 StGB). Darunter fallen alle Handlungen, die in der konkreten Umgebung und Situation objektiv geeignet sind, das Gefühl Dritter in einem nicht nur unerheblichen Maß zu verletzen.

Durch das ProstSchG werden menschenunwürdige Geschäftsmodelle unterbunden. Keine Erlaubnis erhalten Betriebe, deren Betriebskonzept mit der Selbstbestimmung von Sexarbeitenden oder anderen Personen unvereinbar ist oder einer Ausbeutung von Prostituierten Vorschub leisten. 

Verboten sind deshalb zum Beispiel sogenannte Gang-Bang-Partys, bei denen eine Vielzahl von Kunden* gegen ein Eintrittsgeld parallel oder in enger zeitlicher Folge Sex mit einer Person hat.

Auch sogenannte Flatrate-Angebote sind unzulässig, denn bereits seit dem Prostitutionsgesetz von 2002 gilt: Sexarbeitende dürfen nicht zu einer unbestimmten Zahl sexueller Akte für einen vorher festgelegten Preis verpflichtet werden.

Die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen von Minderjährigen gegen Entgelt ist verboten. Kunden* machen sich strafbar.

Sexuelle Ausbeutung bzw. Zwangsprostitution zählt zu den bekanntesten Formen des Menschenhandels. Betroffene werden hier gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen.

Seit 15. Oktober 2016 werden auch Kunden* von Zwangsprostituierten nach § 232a Abs. 6 StGB strafrechtlich verfolgt.

Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren für Kunden* vor, welche die Situation von Zwangsprostituierten ausnutzen, wobei der Kunde* unter Umständen straffrei bleiben kann, wenn er die Zwangsprostitution zur Anzeige bringt. Auch eine Bestrafung wegen sexuellen Übergriffs bzw. Vergewaltigung nach § 177 StGB ist hier möglich.

Regionale rechtliche Bestimmungen im Saarland

Verordnung über das Verbot der Prostitution vom 25.01.2018

Gemäß §  3 der Verordnung ist Prostitution in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern gänzlich untersagt.

  • Erlaubte Gebiete für Straßenprostitution im Saarland sind drei Straßenabschnitte in Saarbrücken. Diese befinden sich in der Dudweiler Landstraße, Hochstraße und Dr.-Vogeler-Straße. Nähere Informationen finden Sie hier.

Das Projekt “Le Trottoir” der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH​​​​​​​ betreut weibliche* Sexarbeitende auf dem Straßenstrich und ist von der SperrBVO ausgenommen. Das Projekt befindet sich vor dem Gelände des Fernbusbahnhofs in der Dudweilerstraße in Saarbrücken.