
- » Seite vorlesen
- » Seite drucken
Fördermöglichkeiten
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit heißt auch, gemeinsame Interessen abzustimmen und zu vertreten. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung und Begleitung nationaler und europäischer Förderanträge für grenzüberschreitende Aktivitäten und die Beratung in Förderfragen für die Akteure in der Region. Beim Regionalverband selbst können Anträge auf Förderung für Schulprojekte und für lokale Projekte aus der Bürgerschaft gestellt werden.
Förderung lokaler Engagements in der "GrenzRegion"
Gefördert werden kleinere Projekte und Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug zum Nachbarland. Bei der Auswahl werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Grenzüberschreitende Auseinandersetzung mit aktuellen Themen aus Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Ökologie, Energie oder Ähnliches
- Förderung der interkulturellen und sprachlichen Kompetenz
- Regionaler Bezug, zwingend auf dem Gebiet des Eurodistrict SaarMoselle
- innovativer Charakter der Aktivität
Die Förderung können die Städte und Gemeinden des Regionalverbands, oder auch in ihnen wohnhafte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Initiativen und ähnliche Zusammenschlüsse von natürlichen Personen beantragen. Wenn das Projekt beendet ist, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Dokumentation zum Projekt (möglichst mit Fotos) und zur Mittelverwendung (Zahlungsbelege). Auf dieser Basis erfolgt die Auszahlung der bewilligten Mittel nach Durchführung der Aktivität.
Die Förderung können die Städte und Gemeinden des Regionalverbands, oder auch in ihnen wohnhafte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Initiativen und ähnliche Zusammenschlüsse von natürlichen Personen beantragen.
Anträge können unbürokratisch mit dem Formblatt auf der Rückseite gestellt werden, aber auch per Brief oder E-Mail. Wichtig ist, dass der Antrag die Angaben aus dem Formblatt sowie eine Kostenaufstellung enthält. Bei Nachfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Unter die Förderkriterien von „GrenzRegion” fallen in der Regel keine Projekte, die bereits durch andere Förderprogramme, beispielsweise von Europäischer Union, Bund, Land, Deutsch-Französischem Jugendwerk etc. finanziell unterstützt werden oder zum eigentlichen Aufgabenbereich anderer Stellen der öffentlichen Hand oder anderer Einrichtungen zählen.
Ausschlussfrist ist der 31. Dezember eines jeden Jahres für eine Förderung im folgenden Kalenderjahr.
Hier finden Sie das Antragsformular.
Hier finden Sie den Flyer zum Förderprojekt "GrenzRegion".
Beratungsstelle beim Eurodistrict SaarMoselle
Gemeinsam gestalten: Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert alle, die sich aktiv für eine starke europäische Zivilgesellschaft einsetzen.
Raus von zu Haus?
Für Auslandsaufenthalte junger Menschen gibt es beim Jugendamt des Regionalverbandes eine Informationsstelle. Ob ein Au-pair-Aufenthalt, ein Schüleraustausch, ein Praktikum oder ein Freiwilligendienst - die Möglichkeiten sind vielfältig! Hier gibt es auch eine Programmdatenbank sowie einen Last-Minute-Markt von der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB).
Weitere Fördermöglichkeiten
back-to-top