Zahn- und Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen

"Gesunde Zähne von klein auf" - dies ist das Ziel des Zahnärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken. Zu seinen Aufgabengebieten gehört zum Beispiel die zahnärztliche Reihenuntersuchung an Grund- und Förderschulen - die sogenannte Gruppenprophylaxe.

Wie läuft diese Untersuchung ab?

In einem separaten Raum in der Schule werden die Kinder mit sterilen Mundspiegeln untersucht (Aufbereitung der Mundspiegel gemäß dem Hygieneplan des Robert-Koch-Instituts). Die Schüler erhalten das schriftliche Untersuchungsergebnis in einem verschlossenen Briefumschlag (an die Eltern adressiert). Ist bei Ihrem Kind Karies an den Milch- oder bleibenden Zähnen festgestellt worden, wenden Sie sich bitte für die weitere Behandlung an Ihren Zahnarzt. Zur Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, zahnärztliche Behandlungen führen wir im Gesundheitsamt nicht durch.

Zwei Zahnmedizinische Fachangestellte besuchen die einzelnen Klassen zum Prophylaxeunterricht. Dieser beinhaltet Aufklärung über die KAI- Zahnputztechnik, die mit unseren Zahnputzpuppen direkt geübt wird.

Weiterhin erläutern die Mitarbeiterinnen wie eine Untersuchung und Behandlung in der Zahnarztpraxis abläuft und erklären den Kindern die Entstehung von Karies, insbesondere die schädliche Wirkung von gesüßten Getränken und Nahrungsmitteln.
Die Untersuchungsergebnisse werden dokumentiert und alters- oder klassenweise ausgewertet. Die anonymisierte Auswertung wird für die landesweite Gesundheitsberichtserstattung an das Ministerium weitergeleitet.

Rechtliche Grundlagen:

Sozialgesetzbuch V §21
Schulordnungsgesetz § 20

K – A – I  steht für Kauflächen, Außenflächen, Innenflächen

Und der Reim dazu lautet:

Hin und her, hin und her Zähneputzen ist nicht schwer
Von rot nach weiß, immer im Kreis
Schwupps, schwupps, schwupps gib den Krümeln einen Schubs

Da Kinder mittlerweile einen Großteil ihres Tages in Betreuungseinrichtungen verbringen, ist es empfehlenswert, dass in der Betreuung die Möglichkeit zum Zähneputzen besteht. Empfehlungen zum hygienischen Umgang mit Zahnbürsten in Kindergemeinschaftseinrichtungen finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Tipps zur Zahnpflege und Ernährung ab dem 1. Zahn

  • Geben Sie Ihren Kindern ein zahnfreundliches Frühstück mit in die Schule/Tageseinrichtung.
  • Beginnen Sie mit der Zahnpflege ab dem 1. Zahn und verwenden Sie fluoridhaltige Kinderzahnpasta.
  • Putzen Sie die Kinderzähne nach.
  • Verzichten Sie so früh wie möglich auf Nuckelflaschen und Trinklerngefäße.
  • Reichen Sie vor dem Einschlafen nur Wasser bzw. ungesüßten Tee.
  • Geben Sie die Nuckelflasche nicht als Einschlafhilfe mit ins Bett und vermeiden Sie Dauernuckeln.
  • Bei weiteren Fragen zur Zahn- und Mundgesundheit Ihrer Kinder wenden Sie sich an Ihre Zahnarztpraxis oder lassen sich beim Zahnärztlichen Dienst beraten.

 Erste Schritte beim Zahnunfall:

  • Den Zahn oder das Zahnbruchstück suchen
  • Nur an der Zahnkrone anfassen, die Wurzeloberfläche darf nicht berührt werden
  • Nicht säubern, am Zahn haftende Schmutzpartikel nicht entfernen, Zahn nicht desinfizieren
  • Nicht austrocknen lassen, Zahn feucht halten: am besten einfach in die Zahnrettungsbox geben

So schnell wie möglich zum Zahnarzt oder in die Zahnklinik. Die dort erfolgende Dokumentation ist auch für eventuelle Versicherungsansprüche wichtig.

Ausgeschlagene Zähne trocknen ohne Vorkehrung innerhalb weniger Minuten aus. Dabei sterben die an der Wurzeloberfläche haftenden Zellen nach und nach ab, so dass letztlich nicht mehr genügend Zellen für ein funktionsgerechtes Einheilen zur Verfügung stehen. Die Zahnrettungsbox enthält eine spezielle Zellnährlösung: Sie verhindert das Austrocknen des Zahnes und ermöglicht ein Überleben der Zellen über 24 bis 48 Stunden.