Gesundheitsvorschriften für das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln - Belehrung im Lebensmittelbereich

Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, müssen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Ziel dieser Vorschriften ist es, eine Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu verhindern. Über die Teilnahme an dieser Erstbelehrung wird vom Gesundheitsamt eine Bescheinigung ausgestellt. Ohne diese ist eine erstmalige Aufnahme der Tätigkeit im Lebensmittelbetrieb nicht erlaubt. Dies gilt für alle, die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen mit bestimmten, im Gesetz näher bezeichneten Lebensmitteln in Berührung kommen. Außerdem für alle Personen die in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind.

Die Belehrung durch das Gesundheitsamt umfasst im Wesentlichen die Art und die Anwendung der dort genannten Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote. Weiterhin wird darüber informiert, wie Betroffene sich verhalten müssen, wenn für sie der Fall eines Tätigkeitsverbotes eintritt.

Die Präsenztermine für bis zu 15 Personen sind jeweils dienstags und mittwochs von 10 bis 11 Uhr. Notwendig ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 0681 506-5337.

Das Angebot des Landkreises Saarlouis zur Online-Belehrung bleibt weiterhin bestehen. Bitte beachten: Wer zur Gruppe der Gebührenbefreiten gehört - das sind Freiwilligendienstler (FSJ, BFD) oder ehrenamtlich Tätige bei entsprechendem Nachweis - kann nicht auf das Online-Angebot zugreifen, sondern muss die Belehrung in Präsenzform absolvieren.

Da organisatorische Maßnahmen (Gebührenzahlung, Identitätsprüfung) Zeit brauchen, ist es erforderlich, dass sich die Teilnehmer eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Belehrungstermin beim Gesundheitsamt, EG, Eingang Haus Nr. 10 , Information melden.

Zum Belehrungstermin sind mitzubringen:

  • Personalausweis
  • derzeit 38 € Gebühr (bezahlbar in bar oder per EC-Karte)
  • ggf. das alte Gesundheitszeugnis