Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Kutzhof, Bereich "Zum Beiengarten"

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 24. April 2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan im unten dargestellten Bereich zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Anlass und Ziele der Planung

Am 26.06.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zum Beiengarten“ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit Schreiben vom 14.07.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Kutzhof für den Bereich „Zum Beiengarten“ beantragt.

Mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Wohnhauses geschaffen werden.

Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplans von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereiches als „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ zu „Wohnbaufläche“ einher. Die Größe der geplanten Flächennutzungsplanänderung beträgt rd. 0,1 ha.

Die Flächen der geplanten FNP-Änderung befinden sich im Ortsteil Kutzhof und sind unmittelbar an der Straße „Zum Beiengarten“ gelegen. Während nördlich bzw. nordöstlich Siedlungsflächen an die im Zuge des FNP-Verfahrens zu ändernde Fläche anschließen, werden das Plangebiet selbst, als auch die im Süden, Westen und Nord-Westen anschließenden Flächen als „Flächen für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet. 

Verfahrensziel

„Wohnbaufläche“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“

Verfahrensstand

Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens „Zum Beiengarten“ der Gemeinde Heusweiler durch Auslegung im Zeitraum vom 17. Juli 2025 bis einschließlich 18. August 2025 frühzeitig unterrichtet. Die Unterrichtung wurde am 16. Juli 2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat am 24. April 2026 den Entwurf gebilligt und die Änderung sowie die Veröffentlichung der Änderung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung dieser Änderung (§ 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 04. Mai 2026 bis einschließlich 03. Juni 2026 auf der Internetseite des Regionalverbandes Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).