Infektionskrankheiten

Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, stehen im Mittelpunkt der Arbeit in der Abteilung Gesundheitsschutz.

Die Abteilung Gesundheitsschutz führt Ermittlungen über die Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit durch.

Dabei werden die betroffenen Erkrankten - bei Minderjährigen deren Eltern -  schriftlich per Fragebogen, telefonisch bzw. persönlich zu den Umständen der Erkrankung befragt.

Das Gesundheitsamt informiert bei meldepflichtigen Infektionserkrankungen ausführlich über den Infektionserreger, die Übertragungswege, Symptome und die Dauer der Erkrankung. Des Weiteren werden dem Erkrankten die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Infektionsschutzgesetzes über die gesetzlichen Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln und die Vorgaben beim Arbeiten in oder beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen, noch einmal schriftlich mitgeteilt.

Die eingehenden Meldungen werden erfasst, statistisch ausgewertet und anonymisiert über die Landesbehörde an die oberste Bundesbehörde, das Robert-Koch-Institut übermittelt.

Die lokale Auswertung und die Auswertung der Landes- und Bundesbehörde geben Aufschluss über die Erkrankungsquellen und –häufigkeiten. Zusammenhänge zwischen Einzelfällen können so erkannt, und die Ermittlungen präzisiert werden.

Die Ermittlungsergebnisse können weitere Maßnahmen wie die Einschränkung der beruflichen Tätigkeit beim Umgang mit Lebensmitteln, ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen oder auch Umgebungsuntersuchungen bei Kontaktpersonen nach sich ziehen.

Gängige Infektionskrankheiten in der Kita

Das Gesundheitsamt hat eine Übersicht über die gängigsten Infektionskrankheiten in Kindertageseinrichtungen zusammengestellt. Darin enthalten sind neben Informationen zur Inkubationszeit auch Hinweise zur Meldepflicht, dem Ausschluss von Kontaktpersonen sowie zur Wiederzulassung erkrankter Personen.