Einbürgerungen

Seit dem 01. Juli 2011 ist die Zuständigkeiten für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen von den Gemeinden im Bezirk des Regionalverbandes Saarbrücken auf diesen verlagert. Somit sind Einbürgerungsanträge nur noch beim Regionalverband Saarbrücken (Ordnungsamt) abzugeben. Dies gilt nicht für die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstadt Völlklingen. Einbürgerungswillige, die in den letztgenannten Städten wohnen, werden gebeten, ihren Einbürgerungsantrag bei der dort zuständigen Behörde abzugeben.

Für die Übergabe der Einbürgerungsurkunden und die Entgegennahme des feierlichen Bekenntnisses ist der Regionalverband Saarbrücken ebenfalls zuständig. Die Landeshauptstadt Saarbrücken, die Mittelstadt Völklingen und die Stadt Sulzbach nehmen den feierlichen Akt selbst vor.

Feststellung der Staatsangehörigkeit

Das Ordnungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken ist für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz mit Ausnahme der Feststellung nach § 29 in Verbindung mit § 40 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes zuständig.