Betreuungsbehörde

Die Betreuung hilft wenn volljährige Personen ihre rechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel Anträge bei Ämtern stellen oder das eigene Geld einteilen und verwalten, nicht oder nicht vollständig selbst regeln können.

Voraussetzung ist jedoch dass ein Arzt feststellt, dass eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt.

Die Hilfe erfolgt dadurch, dass das Gericht jemanden benennt, der die betroffene Person unterstützt und rechtlich für sie handelt.

Im Vordergrund des Betreuungsgesetzes steht das Recht der Betroffenen auf weitestgehend Selbstbestimmung.

Aufgaben der Betreuungsbehörde:

Die Betreuungsbehörde

  • berät und unterstützt Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte
    (Ein Bevollmächtigter ist eine Person, dem ein Menschen die Erlaubnis gegeben hat, für ihn zu handeln und Entscheidungen für ihn zu treffen.)
  • sorgt für ein ausreichendes Angebot zur Einführung und Fortbildung der Betreuerinnen und Betreuer
  • bemüht sich Menschen zu gewinnen, die als Betreuerinnen oder Betreuer bestellt werden können
  • unterstützt die Aufklärung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
  • beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • unterstützt die Amtsgerichte in Betreuungsverfahren und schlägt geeignete Betreuerinnen und Betreuer vor
  • fördert und unterstützt die Arbeit der Betreuungsvereine

Beratungstermine in den Kommunen

Die Betreuungsbehörde bietet neben den Beratungen im Gesundheitsamt zusätzliche Termine in Püttlingen, Sulzbach, Völklingen und Riegelsberg an. Die Mitarbeitenden beraten Bürgerinnen und Bürger dabei rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuung und Betreuungsverfügung.

Sprechzeiten

Rathaus

1. Stock, Zimmer 108

Sulzbachtalstraße 81

66280 Sulzbach

Jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat

Von 13.30 bis 15.30 Uhr

Terminvereinbarung mit: Andreas Becker, Fon: 0681 506-5343

Rathaus

Erdgeschoss, Zimmer 027

Rathausplatz

66292 Riegelsberg

Jeden ersten Dienstag im Monat

Von 13.45 bis 15.45 Uhr 

Terminvereinbarung mit: Ursula Holz, Fon: 0681 506-5340

Neues Rathaus

Untergeschoss, Zimmer 15

Rathausplatz

66333 Völklingen

Jeden zweiten Donnerstag im Monat

Von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Terminvereinbarung über die Betreuungsbehörde, Fon: 0681 506-5348 und 0681 506-5345

Schlösschen

Erdgeschoss, Zimmer 2

Rathausplatz 1

66346 Püttlingen

Jeden dritten Dienstag im Monat

Von 13:45 Uhr bis 15:45 Uhr

Terminvereinbarung über die Betreuungsbehörde, Fon:  0681 506-5348 und 0681/506-5345   

Fortbildungsprogramm

Die Betreuungsbehörde des Regionalverbands Saarbrücken, die Fördergemeinschaft der katholischen Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken e. V. , der Betreuungsverein Saarland e.V., proMensch und der Betreuungsverein Saarbrücken und Saar e. V. im Diakonischen Werk an der Saar, veröffentlichen ein gemeinsames Fortbildungsprogramm.

Den aktuellen Flyer mit allen Programmpunkten können Sie hier herunterladen.

Sie können den Flyer auch in gedruckter Form in der Betreuungsbehörde des Regionalverbands sowie in den Außenstellen in Sulzbach, Völklingen, Riegelsberg und Püttlingen sowie bei den drei Betreuungsvereinen kostenfrei erhalten.