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Netzwerkkoordination Kinderschutz im Regionalverband Saarbrücken
Ein starkes Netzwerk stärkt Kinder und ihre Rechte
Netzwerkarbeit im Kinderschutz ist kein Zusatz, sondern die Grundlage wirksamer Zusammenarbeit. Bedarfsgerechte Unterstützung gelingt dort, wo verschiedene Professionen ihr Wissen bündeln und gemeinsam handeln. Kinderschutz braucht Menschen, die sich Verantwortung teilen. Wo viele zusammenwirken, entsteht ein verlässliches Netz, das Kinder stärkt und schützt.
Aufgaben und Schwerpunkte
Die Netzwerkkoordination Kinderschutz unterstützt alle beteiligten Akteur*innen dabei, wirkungsvoll und abgestimmt zum Wohl von Kindern und Jugendlichen zu handeln.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- regionale Kinderschutznetzwerke aufbauen und pflegen
- Fachkräften und Institutionen aus Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung, Polizei, Justiz und anderen relevanten Bereichen vernetzen
- gemeinsame Strukturen abstimmen und weiterentwickeln
- ein gemeinsames Verständnis von Kinderschutz fördern, kooperative Arbeitsweisen entwickeln und den fachlichen Austausch sichern
- Wissen bündeln, aufbereiten und verbreiten
- Informationen erfassen, zugänglich machen und pflegen
- Fachkräfte mit Materialien, Handlungshilfen und Informationen unterstützen
- relevante Entwicklungen aus Forschung, Praxis und Gesetzgebung bereitstellen und weitergeben
- Weiterbildungen organisieren und umsetzen
- Fachveranstaltungen planen und durchführen
- Schulungen, Workshops und Netzwerktreffen organisieren, um die Handlungssicherheit im Kinderschutz zu stärken
Ein weiterer zentraler Teil der Arbeit ist es, die Stimme der Kinder sichtbar zu machen.
Die Netzwerkkoordination Kinderschutz sensibilisiert dafür,
- die Sichtweisen von Kindern – mit und ohne Behinderung – einzubeziehen,
- Beteiligungsstrukturen zu stärken,
- das Recht von Kindern auf Mitbestimmung als festen Bestandteil des Kinderschutzes zu verankern.
Zielgruppen
Lokale Akteur*innen im Netzwerk Kinderschutz sind insbesondere:
- Kinderschutzbeauftragte
- Ombudsstelle
- Träger von Einrichtungen und Diensten nach SGB VIII
- Fachberatungsstellen
- Insoweit erfahrene Fachkräfte gemäß § 8a SGB VIII
- Pflegekinderdienst
- Berufsgeheimnisträger*innen
- Gesundheitsämter
- Polizeidienststellen
- Familiengerichte
- Verfahrensbeistände
- Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige nach dem SGB IX
- Netzwerke Frühe Hilfen
- Kinderschutzteam des Regionalverbands
und alle weiteren regionalen Institutionen, Projekte und Mitarbeitende, die am Kinderschutz beteiligt sind oder in ihrer Arbeit mit Kindern und Familien Berührungspunkte haben
Durch die enge Zusammenarbeit mit diesen Zielgruppen entstehen tragfähige Strukturen, die eine frühzeitige Unterstützung und einen verlässlichen Schutz von Kindern ermöglichen.
Gesetzliche Grundlage
Die Tätigkeit der Netzwerkkoordination Kinderschutz ist im Saarländischen Kinderschutzgesetz (SKSchG) verankert. Das Gesetz verpflichtet die Landkreise dazu, regionale Kinderschutznetzwerke aufzubauen und zu koordinieren. Ziel ist es, Prävention und Kinderschutz nachhaltig zu stärken, die Zusammenarbeit aller Akteur*innen zu verbessern und ein gemeinsames fachliches Fundament für den Schutz von Kindern zu schaffen.