Mietschulden und Wohnungssicherung

Die Bezahlung von Miete und Strom oder Heizung sollte im Haushaltsplan oberste Priorität haben. Selbst wenn Sie noch weitere Schulden haben und Inkassobüros Sie unter Druck setzen.

Denn: Wer Mietschulden hat, riskiert die Wohnung zu verlieren. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Räumung und man wird obdachlos.

1. Miete und Energie haben Vorrang vor anderen Schulden!

  • Zahlen Sie immer zuerst Miete und Strom/Heizung – auch wenn Gläubiger wegen anderen Schulden dringend auf Zahlungen bestehen

  • Mietschulden sind gefährlich: Im schlimmsten Fall drohen Kündigung, Räumung und Obdachlosigkeit
  • Tipp: Dauerauftrag einrichten oder Kosten direkt vom Jobcenter/Sozialamt an den Vermieter überweisen lassen

2. Wann droht eine fristlose Kündigung?

  • Rückstand von 2 Monatsmieten (Warmmiete inkl. Nebenkosten)
  • Oder: in 2 Monaten hintereinander jeweils mehr als 1 Monatsmiete offen
  • auch eine nicht gezahlte Kaution kann Grund für fristlose Kündigung sein
  • eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund enthalten

3. Ordentliche (fristgerechte) Kündigung

  • Ist auch ohne hohe Rückstände möglich, wenn die Miete ständig verspätet oder unregelmäßig gezahlt wird
  • Ihr Vermieter legt dann ein Enddatum für das Mietverhältnis fest

4. So können Sie eine Kündigung verhindern

  • Informieren Sie Ihren Vermieter, wenn Sie Probleme mit der Zahlung haben
  • Erklären Sie, warum Sie gerade nicht zahlen können und wann es wieder geht
  • Prüfen Sie weitere Unterstützungsmöglichkeiten, z.B.:
    • Wohngeld beantragen
    • Untervermietung (Zustimmung des Vermieters einholen)
    • Hilfe von Angehörigen oder Arbeitgeber-Darlehen
    • Darlehen vom Sozialamt oder dem Jobcenter

5. Was tun bei Räumungsklage?

  • Informieren Sie das Sozialamt oder das Jobcenter und beantragen Sie die Übernahme der Mietschulden als Darlehen
  • Teilen Sie dem Gericht und dem Vermieter mit, dass Sie Hilfe beantragt haben
  • Zahlen Sie die gesamten Mietschulden oder wird das Darlehen rechtzeitig übernommen (innerhalb von 2 Monaten), wird die fristlose Kündigung unwirksam

6. Wenn das Gericht die Räumung schon beschlossen hat

  • Falls Sie keine neue Wohnung finden, beantragen Sie eine angemessene Räumungsfrist bei Gericht (oft sind 3 Monate Verlängerung möglich)
  • Versuchen Sie mit dem Vermieter eine freiwillige Lösung zu finden. Das ist oft günstiger als eine Zwangsräumung