Kinder-Früherkennungs-Untersuchungen

Es gibt in Deutschland ein medizinisches Vorsorgeprogramm für Kinder, das regelmäßige Untersuchungen von Geburt an bis ins Jugendalter vorsieht.

Es ist wichtig, dass die Untersuchungen jeweils innerhalb der angegebenen Zeitspannen stattfinden, denn die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen sind nur in einer bestimmten Altersspanne Erfolg versprechend. Zudem sind die Untersuchungstermine so bestimmt, dass wichtige Entwicklungsschritte beurteilt werden können, die in der Regel in bestimmten Zeitspannen erfolgen.

Hinweise zu den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen

Zur Terminvereinbarung der U-Untersuchungen oder J1-Untersuchung wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihren Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin.

Die Teilnahme an diesen Früherkennungsuntersuchungen ist kostenlos, wenn Sie die angegebenen Zeitspannen einhalten. Falls dies nicht gelingt, kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfallen. Bitte erkundigen Sie sich in einem solchen Fall rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse.

Im Saarland wird die Teilnahme an den Untersuchungen U3-U9 durch das Zentrum für Kindervorsorge (ZfK) überwacht. Wird bei einem Kind eine Vorsorgeuntersuchung nicht durchgeführt, erhalten die Sorgeberechtigten eine schriftliche Erinnerung vom ZfK. Bei im Verlauf weiterhin fehlender Vorsorge setzt sich das Gesundheitsamt mit den Sorgeberechtigten in Verbindung, um über die Notwendigkeit der Vorsorge zu informieren. Kann kein Kontakt zur Familie hergestellt werden oder wird die Vorsorgeuntersuchung auch nach Kontaktaufnahme und Gesundheitsamt nicht durchgeführt, wird das Jugendamt eingeschaltet, um im Rahmen seines Schutzauftrages für Kinder eine eventuelle Kindeswohlgefährdung auszuschließen.