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Bauleitplanung in Saarbrücken – St. Johann und Scheidt, Bereich „Nördlich Stuhlsatzenhaus“
„Sonderbaufläche für Forschung und Entwicklung“, „Fläche für Ver- und Entsorgung Wasser“ statt „Sonderbaufläche Universität“ und „Wald“ sowie ergänzt um das Symbol „Ver- und Entsorgung Elektrizität"
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Kooperationsrat des Regionalverbands Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 06. Oktober 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan in den folgenden, unten dargestellten Bereichen zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind vom 9.11.2023 bis einschließlich 9.12.2023 digital auf der Internetseite des Regionalverbands unter www.rvsbr.de/planverfahren abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im selben Zeitraum werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Änderung sind verfügbar und können eingesehen werden:
Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Menschen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (siehe Begründung und Umweltbericht).
Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz, Forst (Waldumwandlung/forstrechtlicher Ausgleich), Geologie und Bodenschutz, Wasser (Vorranggebiet Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Retentionsvolumen, Entwässerungssystem), Grundwasserschutz, Denkmalschutz (Bau-/Bodendenkmäler), Klimaschutz, Mobilität, Schutz bestehender Infrastrukturen, insbesondere Leitungen sowie landesplanerische Ziele vor.
Für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan Nr. 139.02.00 – „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken sind folgende Fachgutachten erstellt worden:
- Städtebauliches Konzept
- Mobilitätskonzept
- Geotechnischer Bericht
- Hydrogeologisches Gutachten
- Vorbereitende Untersuchung zur Landschaftspflege
- Faunistische Erfassung
- Plausibilitätsprüfung Artenschutz
- Schalltechnische Untersuchung
- Konzeption Geländemodellierung, Verkehrsinfrastruktur, Entwässerung
- Verkehrsgutachten
- Zielabweichungsverfahren - Abschlussbescheid
Diese Fachgutachten bzw. Unterlagen stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.
Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch als E-Mail Nachricht an regionalentwicklung(at)rvsbr(dot)de übermitteln oder über die Internetseite des Regionalverbands digital verfassen www.rvsbr.de/planverfahren. Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken richten oder am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Saarbrücken, den 08.11.2023
Peter Gillo
Regionalverbandsdirektor
