Die Regional-Versammlungs-Wahl am 30. August 2026

Informationen in Leichter Sprache

 

In diesem Text können Sie lesen:
Was ist die Regional-Versammlungs-Wahl?

  • Wen kann ich wählen?
  • Wer darf wählen?
  • Vor der Wahl:
    • Hilfe beim Wählen

Informationen über den Regional-Verband
in Leichter Sprache
gibt es auf dieser Internet-Seite.

 

Was ist die Regional-Versammlungs-Wahl?

Die Kreistags-Wahl heißt
in dem Gebiet um Saarbrücken: Regional-Versammlungs-Wahl.
Sie haben bei der Wahl 1 Stimme.
 

Die Regional-Versammlungs-Wahl ist am 30. August 2026.

Wen kann ich wählen?

Die Kandidaten müssen sich bewerben,
wenn sie ein Amt in diesen Positionen haben möchten:
Regional-Versammlung

Die Bewerber heißen Kandidaten.
Eine Partei ist eine Gruppe von Kandidaten.
Manche Parteien nennen sich auch Wähler-Gruppe.
Auf dem Stimm-Zettel stehen die Namen 

  • von den Parteien.
  • von den Kandidaten.

Sie haben nur 1 Stimme.
Sie können damit 1 Partei oder Wähler-Gruppe wählen.
Wie viele Mitglieder eine Partei bekommt
hängt davon ab:
wie viele Stimmen sie bekommt.
 

Wer darf wählen?

Möchten Sie bei der Regional-Versammlungs-Wahl mitmachen?
Dann müssen Sie auf diese Regeln achten:

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter.
  • Sie sind Deutscher oder aus der Europäischen Union.
    Die Europäische Union ist eine Gruppe von Ländern in Europa.
  • Sie wohnen seit 3 Monaten in Ihrer Gemeinde.
  • Ein Gericht hat Ihnen nicht verboten zu wählen.
     

Vor der Wahl

Sie bekommen einen Brief vom Rathaus.
Der Brief heißt: Wahl-Benachrichtigung.
In der Wahl-Benachrichtigung steht, dass Sie wählen dürfen.
Und der Wahl-Raum: Wo Sie wählen dürfen.
 

In dem Brief steht auch:
Ist der Wahl-Raum barrierefrei?
Ein barrierefreier Wahl-Raum bedeutet:
Es gibt zum Beispiel keine Treppen auf dem
Weg in den Wahl-Raum.

Wenn Sie nicht in den Wahl-Raum kommen:

  • Können Sie einen Wahl-Schein beantragen.
  • Oder Brief-Wahl machen.

Sie können mit dem Wahl-Schein 
in einem anderen barrierefreien Wahl-Raum wählen.

 

Hilfe beim Wählen

Sie brauchen Hilfe?
Zum Beispiel:
Sie können den Stift nicht alleine benutzen?
Oder können Sie nicht lesen?
 

Im Wahl-Raum sind Wahl-Helfer.
Fragen Sie einen Wahl-Helfer nach Hilfe.
Oder bringen Sie eine Person mit,
die Ihnen helfen kann.
Die Hilfs-Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Hilfs-Person darf mit Ihnen in die Wahl-Kabine gehen.
Die Hilfs-Person

  • kann Ihnen den Stimm-Zettel vorlesen.
  • kann das Kreuz für Sie machen.
  • kann den Stimm-Zettel falten.
  • kann den Stimm-Zettel in die Wahl-Urne werfen.

Aber Sie entscheiden alleine.
Die Hilfs-Person darf nur das tun,
was Sie sagen.
Die Hilfs-Person darf nicht erzählen:
Wen Sie gewählt haben.
Denn: Die Wahlen sind geheim.

 

Wählen im Wahl-Raum

Gehen Sie am 30. August 2026 in den Wahl-Raum.
Die Adresse von Ihrem Wahl-Raum steht in der Wahl-Benachrichtigung.

Der Wahl-Raum ist von 8 Uhr bis 18 Uhr offen.

Für die Wahl im Wahl-Raum sollen Sie mitbringen

  • Ihre Wahl-Benachrichtigung.
  • Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.

Sie haben einen Wahl-Schein beantragt.
Dann müssen sie ihn in den Wahl-Raum mitbringen.

Im Wahl-Raum sind Wahl-Helfer.
Zeigen Sie diesen Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Dann bekommen Sie die Stimm-Zettel.

 

Dann gehen Sie in die Wahl-Kabine.
Sie lesen auf dem Stimm-Zettel

  • Namen von Parteien
    und
  • Namen von Kandidaten.

Machen Sie ein Kreuz im Kreis neben einer Partei
oder im Kreis neben einem Kandidaten.

Sie entscheiden selbst, 

  • welche Partei Sie wählen.
  • welchen Kandidaten Sie wählen.

 

Sie dürfen nur ein Kreuz auf jedem Stimm-Zettel machen.

 

In der Wahl-Kabine dürfen Sie 

  • keine Fotos machen.
  • keine Videos machen.

Dann falten Sie die Stimm-Zettel in der Wahl-Kabine zusammen.
Gehen Sie zu dem Wahl-Helfer,
vor dem der große Kasten steht.
Der Kasten heißt Wahl-Urne.
Der Kasten hat einen Schlitz.
Werfen Sie Ihre Stimm-Zettel in die Wahl-Urne.
Jetzt sind Sie fertig.

 

Brief-Wahl beantragen

Wollen Sie nicht im Wahl-Lokal wählen:
Dann können Sie mit einem Brief wählen.

Sie müssen die Brief-Wahl beantragen.

Sie haben 4 Möglichkeiten für Ihren Antrag:

Sie entscheiden:
Wie Sie die Brief-Wahl beantragen.
 

1. Briefwahl mit der Post beantragen:

Auf der Rückseite der Wahl-Benachrichtigung ist der Antrag.
Der Antrag heißt Wahlschein-Antrag.

Den Wahlschein-Antrag müssen Sie

  • ausfüllen.
  • unterschreiben.

Schicken Sie den Antrag an Ihr Wahl-Amt im Rathaus.
Die Adresse steht auf dem Antrag.
Kleben Sie eine Briefmarke auf den Brief.

Oder Sie werfen den Brief in den Briefkasten am Rathaus.
Dann brauchen Sie keine Briefmarke.

Sie bekommen die Wahl-Formulare mit der Post.

 

2. Briefwahl mit einer E-Mail beantragen:

Sie können dem Wahl-Amt eine E-Mail senden.

Dann müssen Sie in die E-Mail schreiben:

  • Sie möchten mit der Briefwahl wählen
  • Ihren Vornamen
  • Ihren Familiennamen
  • wann Sie Geburtstag haben
  • wo Sie wohnen

Sie bekommen die Wahl-Formulare mit der Post.

3. Briefwahl im Internet beantragen:

Auf der Internet-Seite Ihrer Gemeinde
können Sie die Brief-Wahl beantragen.
Die Internet-Adresse steht auf der Wahl-Benachrichtigung.
Sie bekommen die Wahl-Formulare mit der Post.

 

4. Formulare für die Briefwahl abholen:

Sie können die Formulare im Wahl-Amt abholen.
Die Adresse steht auf der Wahl-Benachrichtigung.

Dorthin bringen Sie mit

  • Ihre Wahl-Benachrichtigung
  • Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass

Sie können auch im Wahl-Amt wählen.
Im Wahl-Amt ist ein Wahl-Raum.
Dort stehen eine Wahl-Kabine und eine Wahl-Urne.

Jemand darf die Formulare für Sie abholen.

Diese Person muss eine Erlaubnis mitbringen.

In die Erlaubnis müssen Sie schreiben:

  • Ihren Vornamen
  • Ihren Familiennamen
  • wann Sie Geburtstag haben
  • wo Sie wohnen
  • den Namen und die Adresse der Person
  • die Person darf die Formulare für Sie abholen

Sie müssen die Erlaubnis unterschreiben.

 

Nach der Wahl:

Nach der Wahl zählen die Wahl-Helfer die Kreuze auf den 
Stimm-Zetteln.

Das Ergebnis von den Wahlen können Sie hier sehen oder hören

  • im Fernsehen
  • im Radio
  • in der Zeitung
  • im Internet

 

 

 

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe. 
Mehr Informationen unter www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Bewerber oder Kandidat
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen