
Infos zum Briefwahl-Verfahren
Kurz & Knapp:
Für die Briefwahl ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins zu stellen. Das Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte bzw. des Wahlbriefs. Die Wahlbenachrichtigung wird ihnen ab Mitte Juli vom Wahlamt ihrer Stadt oder Gemeinde zugestellt.
Sie können das Antragsformular ausfüllen und an das angegebene Wahlamt schicken. Alternativ steht ihnen auch die Option der Beantragung per Mail oder Fax zur Verfügung, eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht erlaubt. Im Rahmen der Öffnungszeiten ihres zuständigen Wahlamts können Sie ihre Briefwahlunterlagen auch vor Ort abholen und – sofern Sie möchten – sofort ausfüllen und wieder abgeben. Damit haben Sie den Wahlgang schnell erledigt. Die Kontaktdaten des Wahlamtes ihrer Stadt oder Gemeinde finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Über die Öffnungszeiten informieren Sie sich bitte direkt bei ihrem Wahlamt.
weiterführende Informationen:
Bitte beachten Sie, dass sie den Antrag frühzeitig stellen, sofern Sie per Briefwahl an der Wahl bzw. den Wahlen teilnehmen wollen. Ein zu spätes Absenden birgt das Risiko, dass der Antrag wegen der Postlaufzeiten nicht mehr rechtzeitig eingeht und damit auch nicht mehr bearbeitet werden kann.
Wahlscheine und damit die Briefwahlunterlagen können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr beantragt werden. Solche Ausnahmefälle liegen in der Regel vor:
- bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung,
- wenn der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann,
- oder wenn das Wahlrecht erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses festgestellt wurde.
Vor der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge durch die Wahlausschüsse und dem Druck der Stimmzettel kann eine Ausgabe der Briefwahlunterlagen nicht erfolgen.
- Einen Wahlschein, der Ihre Berechtigung zur Briefwahl dokumentiert.
- Ein umfassendes Merkblatt für die Briefwahl; auf diesem finden Sie detaillierte Hinweise, auch durch anschauliche Bilder, was Sie als Briefwählerin oder Briefwähler zu tun bzw. zu beachten haben.
- Einen amtlichen Stimmzettel und daneben einen Stimmzettelumschlag, in den der gekennzeichnete Stimmzettel gesteckt wird. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, wie beispielsweise bei den Kommunalwahlen, erhalten Sie eine entsprechende Anzahl an Stimmzetteln. Dies können Sie ebenfalls dem Merkblatt entnehmen.
- Einen Wahlbriefumschlag, der für den Transport der Briefwahlunterlagen verwendet wird.
Bei Verlust des Wahlscheins erfolgt kein Ersatz, es sei denn der oder die Wahlberechtigte kann gegenüber der Gemeindewahlleiterin oder dem Gemeindewahlleiter glaubhaft versichern, den Wahlschein nicht erhalten zu haben. In diesem Fall wird auf Antrag des oder der Wahlberechtigten ein neuer Wahlschein ausgestellt und der vorherige für ungültig erklärt. Eine solche Neuerteilung des Wahlscheines ist allerdings nur bis 12 Uhr am Tag vor der Wahl möglich.
Bei einer Abholung der Briefwahlunterlagen vor Ort in der Gemeindeverwaltung, haben Sie die Möglichkeit ihr Wahlrecht an Ort und Stelle auszuüben, anderenfalls achten Sie bitte darauf, dass Sie den Wahlbriefumschlag rechtzeitig absenden bzw. bei der Gemeindebehörde abgeben, damit dieser weitergeleitet werden kann.
Der Wahlbrief muss jedoch spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da dann die Wahlhandlung abgeschlossen und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.
Wird der Wahlbrief innerhalb von Deutschland zurückgeschickt, braucht dieser nicht frankiert zu werden.
Bitte überprüfen Sie die Unterlagen auf Vollständigkeit und setzen sich bei Unklarheiten mit der für Sie zuständigen Gemeindewahlleiterin oder Gemeindewahlleiter in Verbindung.
Wahlämter der Städte und Gemeinden

Wahlamt
Kohlwaagstraße 4
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 905-3440
E-Mail: wahlamt@saarbruecken.de
Internetseite: Landeshauptstadt Saarbrücken

Wahlbüro - Zimmer 302 (Frau Haag)
Klosterplatz 2-3
66352 Großrosseln
Telefon: 06898 449-124
E-Mail:
nadia.haag@grossrosseln.de
wahlamt@grossrosseln.de
Internetseite: Wahlamt Grossrosseln

Fachbereich 1 - Zimmer 1.8
Rathausstraße 16 - 18
66271 Kleinblittersdorf
Telefon: 06805 2008-101
E-Mail: wahlamt@kleinblittersdorf.de

Wahlbüro - Zimmer 1.07 / Saal 1
Neues Rathaus, Rathausplatz
66310 Völklingen
Telefon: 06898 13-2166
E-Mail: wahlbuero@voelklingen.de

Fachbereich 1 (P)
Rathausplatz 1
66346 Püttlingen
Telefon: 06898 691-0
E-Mail: wahlamt@puettlingen.de

Stadtverwaltung Sulzbach
Sulzbachtalstraße 81
66280 Sulzbach/Saar
Telefon: 06897 508-0
E-Mail: wahlamt@stadt-sulzbach.de
Internetseite: Wahlamt Sulzbach
Wahlamt - Zimmer 2.01
Rathausplatz 1
66287 Quierschied
Telefon: 06897 961-111
E-Mail: wahlamt@quierschied.de

Gemeindeverwaltung Riegelsberg - Wahlamt
Saarbrücker Straße 31
66292 Riegelsberg
Herr Wendel
Zimmer 1.08
Telefon: 06806 930-119
Frau Bossmann
Zimmer 1.13
Telefon: 06806 930-137
E-Mail: wahlamt@riegelsberg.de

Gemeinde Heusweiler
Saarbrücker Straße 35
66265 Heusweiler
Telefon: 06806 911-0
E-Mail: wahlamt@heusweiler.de
Internetseite: Wahlamt Gemeinde Heusweiler

Wahlamt - Zimmer 112
Schmidtbornstraße 12a
66299 Friedrichsthal
Telefon: 06897 8568-0
E-Mail: wahlamt@friedrichsthal.de