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Wann passiert was?
Im Vorfeld des Wahltermins am 30. August 2026 stellen die zuständigen Ämter Fristen auf, die einen rechtmäßigen Ablauf sicherstellen. Hier finden Sie relevante Informationen zu dem Versand der Wahlbenachrichtigungen, der Einreichung der Unterstützungsunterschriften und der Wahlvorschläge.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Saarland hat als oberste Kommunalaufsichtsbehörde am 29. Mai den Wahltermin am 30. August 2026 festgelegt und ihn im Amtsblatt bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt werden die Städte und Gemeinden aktiv. Sie übernehmen organisatorische Aufgaben im Vorfeld der Wahl.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Wählerinnen und Wähler erhalten umgefähr Mitte JuliPost des Wahlamtes ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle relevanten Angaben wie den Wahltermin und das zuständiges Wahlbüro sowie ein Antragsformular für die Ausstellung eines Wahlscheins. Letzteren benötigen Sie für die Briefwahl oder für die Stimmabgabe in einem anderen Wahlbüro innerhalb ihres Wahlkreises.
Hinweis: Eine Wahlbenachrichtigung erhält jede wahlberechtigte Person, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde hat. Nach Versendung der Wahlbenachrichtigungen ist eine nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis nur möglich,
- wenn Sie nachweisen können, dass Sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis versäumt haben,
- wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der geltenden Antrags- oder Einspruchsfristen entstanden ist,
- wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlvorschläge und Unterstützungsunterschriften
Parteien und Wählergruppen müssen rechtzeitig ihre Wahlvorschläge einreichen und Unterstützungsunterschriften leisten. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählergruppen aufgestellt werden. Jede Partei und Wählergruppe kann im Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der Wahlvorschlag kann als einheitliche Gebietsliste für das ganze Wahlgebiet oder gegliedert in eine Gebietsliste und Bereichslisten aufgestellt werden.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der Kommunalwahl 2019 kein Sitz in der Regionalversammlung oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wählenden Regionalversammlungsmitglieder. Da die Regionalversammlung 45 Mitglieder hat, sind mindestens 135 Unterstützungsunterschriften notwendig. Die Wahlberechtigten haben sich dazu bis spätestens 25. Juni, 18 Uhr, persönlich in ein in den Wahlbüros der Städte und Gemeinden für den jeweiligen Wahlvorschlag ausliegendes Verzeichnis einzutragen. Hierfür sind die Wahlämter zu den Öffnungzeiten der Rathäuser sowie zusätzlich samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Unterschriften können auch in der Geschäftsstelle der Regionalverbandswahlleiterin im Erdgeschoss des Saarbrücker Schlosses (Raum 0.11) geleistet werden. Auch diese Geschäftsstelle ist zusätzlich samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Der Regionalverbandswahlausschuss entscheidet spätestens am 3. Juli über die Zulassung der Wahlvorschläge. Er hat die Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind oder den Anforderungen nicht entsprechen.