Gut zu wissen

Hintergrund und Folgen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat im vergangenen Jahr entschieden, dass die Wahl zur Regionalversammlung im Jahr 2024 durch das Landesverwaltungsamt für unwirksam zu erklären sei. Die Berufung gegen dieses Urteil wurde im März 2026 durch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zurückgewiesen. Damit stand grundsätzlich fest, dass die Regionalversammlung neu gewählt werden muss. Der Wahltermin ist durch das Innenministerium auf den 30. August 2026 festgelegt worden. Da seit dem ursprünglichen Wahltag bereits mehr als sechs Monate vergangen sind, findet die Wahl als Neuwahl statt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die eine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Regionalverband Saarbrücken haben.

Das Urteil zur Ungültigkeit der Regionalversammlungswahl 2024 hat keine Auswirkungen auf die bisher getroffenen Beschlüsse der Regionalversammlung und ihrer Ausschüsse. Das gilt auch für alle Entscheidungen, die bis zur Neuwahl noch getroffen werden. Geregelt wird dies durch das Kommunalselbstverwaltungsgesetz. Demnach führt die Regionalversammlung – auch wenn die Wahl rechtskräftig für ungültig erklärt wurde – die Geschäfte bis zum Beginn der Amtszeit der neu gewählten Regionalversammlung weiter. Die neu gewählte Regionalversammlung bleibt dann für den Rest der laufenden Legislaturperiode bis zur nächsten regulären Kommunalwahl im Jahr 2029 im Amt.

Kompakte Infos zu Regionalversammlung und Regionalverband

Die Regionalversammlung entscheidet über wichtige öffentliche Einrichtungen und Angebote des Regionalverbandes. Sie ist das oberste demokratisch gewählte Organ auf Kreisebene, praktisch das „Landkreis-Parlament“. Die Regionalversammlung entscheidet über die Verteilung von Geldern, trifft Regelungen, erlässt Satzungen und kontrolliert die Verwaltung. Damit hat sie auch Einfluss auf die Hauptaufgaben des Regionalverbandes in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Jugendhilfe und Bildung.

Sie hat 45 Mitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern des Regionalverbands alle fünf Jahre gewählt werden. Die letzte Wahl fand 2024 statt, wurde jedoch für ungültig erklärt. Aus diesem Grund muss sie nun wiederholt werden.

Weitere Infos zur aktuellen Regionalversammlung

Der Regionalverband Saarbrücken nimmt für seine zehn angehörigen Städte und Gemeinden im Wesentlichen die Aufgaben eines Landkreises wahr. Eigentlich könnte der Regionalverband also auch Landkreis Saarbrücken heißen.

Zum Regionalverband gehören die fünf Städte Saarbrücken, Völklingen, Püttlingen, Sulzbach und Friedrichsthal sowie die fünf Gemeinden Heusweiler, Riegelsberg, Quierschied, Kleinblittersdorf und Großrosseln. Der Regionalverband ist der mit Abstand größte Landkreis im Saarland. Mit rund 330.000 Einwohnern lebt hier ein Drittel der saarländischen Bevölkerung.

Weitere Infos zum Regionalverband

Die Arbeit des Regionalverbands Saarbrücken konzentriert sich vor allem auf vier große Aufgabenbereiche:

  • Soziales: Ein großer Teil des Haushalts fließt in die Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Darunter fällt beispielsweise die Arbeit des Jobcenters, die Hilfe zur Pflege oder die Grundsicherung.
  • Gesundheit: Das Gesundheitsamt bietet ein umfassendes Beratungsangebot sowie Präventions- und Unterstützungsdienste wie die Betreuungsbehörde oder den sozialpsychiatrischen Dienst. Auch Themen wie Pandemieprävention, Seniorenarbeit und Schuleingangsuntersuchungen spielen eine Rolle.
  • Jugendhilfe: Das Jugendamt unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Es organisiert die Jugendarbeit, die Schulsozialarbeit und hilft in Krisensituationen. Außerdem werden Jugendzentren, Ferienangebote und Präventionsprojekte gefördert. Auch Kitas werden mitfinanziert.
  • Bildung: Der Regionalverband ist Träger von 70 weiterführenden Schulen und der Volkshochschule. Er kümmert sich um Schulentwicklung, Ganztagsangebote und Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene. 

Daneben spielen unter anderem auch die Regionalentwicklung und die deutsch-französische Zusammenarbeit im Eurodistrict SaarMoselle eine wichtige Rolle.

Verwaltungsaufgaben, die kleinere Gemeinden nicht alleine stemmen können, werden auf Kreisebene gemeinsam organisiert. Wo es Sinn ergibt, übernehmen also die Landkreise Zuständigkeiten von Städten und Gemeinden und fassen sie in kreisweiten Behörden zusammen. Die Kreise gleichen so auch Lasten zwischen den Gemeinden aus. Darüber hinaus sind sie Bindeglied zwischen den Kommunen und dem Bundesland. Sie verteilen Gelder, die von Bund und Land kommen, an die Gemeinden und vertreten diesen gegenüber die Interessen der Region.

Der Regionalverband Saarbrücken ist das Wirtschafts- und Bevölkerungszentrum des Saarlandes. Ein Drittel aller Saarländerinnen und Saarländer lebt hier. Ihr Alltag erstreckt sich zwischen Arbeit, Schule, Einkaufen und Freizeit oftmals über mehrere Gemeindegrenzen hinweg. Unsere Region ist ein Ballungsraum und die Konzeption des Regionalverbandes spiegelt das wider.

Im Gegensatz zu normalen Landkreisen übernimmt der Regionalverband die Flächennutzungsplanung von den Gemeinden. Das war bei seiner Entstehung einmalig in Deutschland. Mit dieser Kompetenz kommt dem Regionalverband Saarbrücken praktisch die Stadtplanung im Ballungsraum zu, womit der engen Verzahnung und gegenseitigen Abhängigkeit der Gemeinden untereinander Rechnung getragen wird. Andere typische Landkreisaufgaben, wie beispielsweise der ÖPNV, bleiben im Regionalverband bei den Kommunen.

Einmalig ist auch das Gremium des Kooperationsrates, in dem Vertreter der Gemeinden die Flächennutzungsplanung, die kommunale Wirtschaftsförderung oder auch das Freizeit-, Sport- oder Kulturangeboten koordinieren.

Weitere Infos zum Regionalverband