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Energieschulden
Strom- und Gasschulden sind existenzgefährdend. Wenn Sie hier Rückstände haben, drohen Sperre und Kündigung des Vertrags.
Tipp: Zahlen Sie Energie und Miete immer zuerst. Das ist wichtiger als Ratenzahlungen an Inkassobüros wegen weiterer Schulden.
Ein Dauerauftrag an den Energieversorger oder Direktüberweisung durch das Jobcenter/Sozialamt hilft, Zahlungen nicht zu vergessen.
Wann darf gesperrt werden?
- Eine Strom- oder Gassperre ist nur erlaubt, wenn:
- Sie mindestens 100 € und das Doppelte des Monatsabschlags schulden,
- das Unternehmen Sie angemahnt und auf Hilfen hingewiesen hat,
- eine Ratenzahlung (Abwendungsvereinbarung) angeboten wurde,
- die Sperre mindestens 4 Wochen vorher angedroht wurde,
- und der genaue Termin 8 Tage vorher angekündigt wird.
Wenn Sie nachweisen, dass Sie zahlen können, darf nicht gesperrt werden!
So vermeiden Sie die Sperre:
- Sofort den Versorger kontaktieren, Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren.
- Prüfen, ob Sie Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Steuererstattung) nutzen können.
- Informieren Sie den Versorger über schwerwiegende Folgen, z. B.: Kleinkinder, alte oder kranke Menschen im Haushalt,
- Gefahr für Gesundheit (keine Heizung, medizinische Geräte),
- Verlust der Existenzgrundlage (z. B. Homeoffice, Abschlussarbeit)
Auch dann gilt: Zukünftige Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden
Unterstützung durch Sozialamt oder Jobcenter
Sowohl die Jobcenter als auch die Sozialämter bieten bei Energieschulden gegebenenfalls Hilfestellungen (z.B. Darlehen). Bitte sprechen Sie bei den zuständigen Stellen vor und lassen sich beraten.
Tipp: Schicken Sie dem Energieversorger eine Kopie des Antrags, damit die Sperre gestoppt wird.
Sperre aufheben bzw. Energieversorgung wieder anschließen
- Nach Begleichung der Schulden muss die Versorgung sofort wiederaufgenommen werden.
- Sie zahlen die zusätzlichen Kosten für Sperre/Wiederanschluss
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