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Schwangerschaft und Geburt
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und den Themen Vorsorgeuntersuchungen, Mutterschutz, Vaterschaftsanerkennung sowie zu Hebammen und Frühe Hilfen.
Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Im Regionalverband finden Sie mehrere Beratungsstellen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Sie bieten konkrete Hilfe für Frauen während und nach der Schwangerschaft an.
Sie sind da für
- schwangere Frauen in Notsituationen
- werdende Mütter, angehende Väter und Familien
- junge Mütter / Eltern
- minderjährige Schwangere, Mütter und deren Partner
- Frauen mit Migrationshintergrund
- Jugendliche, Eltern und Lehrer im Rahmen der Sexualpädagogik
Sie beraten und informieren
- bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt
- bei Problemen und Konflikten, ausgelöst durch die Schwangerschaft
- bei rechtlichen Angelegenheiten, wie Mutterschutz, Kindschaftsrecht etc.
- bei Fragen zur Pränataldiagnostik
- bei zu erwartender Behinderung des Kindes
- bei finanziellen Fragen und bei der Vermittlung von Geldern aus verschiedenen Fonds
- im Zusammenhang mit Fruchtbarkeit, Sexualität und Familienplanung
Sie bieten
- Beratung im Schwangerschaftskonflikt mit bzw. ohne Ausstellung eines Beratungsnachweises
- allgemeine Schwangerschaftsberatung nach § 2 SchKG
- Kurse für werdende Mütter und nach der Geburt des Kindes
- sexualpädagogische Gruppenarbeit
Sie begleiten nach der Schwangerschaft
- bei den ersten Schritten als Eltern
- wenn Frauen alleinerziehend sind
- wenn Mütter ihre Berufsausbildung oder ihr Studium fortführen wollen
- Eltern nach der Geburt eines kranken oder behinderten Kindes
Das Beratungsangebot ist kostenlos und alle Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht.
Schwangerenberatungsstelle Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken
Stengelstr. 10-12
66117 Saarbrücken
0681 506-5362
Internetseite
Sozialdienst Kath. Frauen - Schwangerenberatungsstelle
Richard-Wagner-Str. 23
66111 Saarbrücken
0681 31122 und 0681 36386
Internetseite
Diakonisches Werk an der Saar - Schwangerenberatung
Johannisstraße 6
66111 Saarbrücken
0681 65722
Internetseite
Pro Familia
Heinestr. 2–4
66121 Saarbrücken
0681 96817676
Internetseite
Donum Vitae – Schwangerschaftskonfliktberatung
Bahnhofstr. 70
66111 Saarbrücken
0681 9386734
Internetseite
Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere
Jede Schwangere hat während ihrer Schwangerschaft und nach der Entbindung einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung und Beratung. Die Beratung dient dazu, Entwicklungen sorgfältig zu begleiten und mögliche Gefahren sowie Gesundheitsstörungen frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Die Kosten hierfür werden von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Durchgeführt wird sie von Hebammen (außer Ultraschalluntersuchungen) und von Ärztinnen / Ärzten. Die Vorsorgeuntersuchungen werden zunächst einmal monatlich und ab der 32. Schwangerschaftswoche vierzehntägig durchgeführt. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel drei Ultraschalluntersuchungen gemacht: im dritten, sechsten und achten Monat der Schwangerschaft. Diese ermöglichen die Beobachtung des Schwangerschaftsverlaufes sowie der Entwicklung des ungeborenen Kindes.
Bei der Erstuntersuchung wird vom Arzt oder der Hebamme ein Mutterpass ausgestellt, in dem alle regulären Untersuchungen bereits aufgeführt sind. Damit im Notfall alle notwendigen Informationen vorliegen, sollte der Mutterpass immer mitgeführt werden.
Mutterschutz
Während der Schwangerschaft genießt die werdende Mutter einen besonderen Schutz. Dieser soll sowohl die Mutter als auch das Kind vor Gefährdungen, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz schützen.
Für Vorsorgeuntersuchungen muss die Schwangere von der Arbeit freigestellt werden und muss diese Zeit weder vor- noch nacharbeiten.
Die Schwangere darf in den letzten sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Entbindung bzw. bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten bis zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Außerdem haben Frauen vom Beginn der Schwangerschaft an bis vier Monate nach der Entbindung einen Kündigungsschutz.
Infos zum Thema Mutterschutz:
Vaterschaftsanerkennung
Bereits in der Schwangerschaft besteht die Möglichkeit, einem Kind nicht verheirateter Eltern, die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Sind Sie mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet, gelten Sie kraft Gesetzes als Vater, dann ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Nach Anmeldung der Geburt werden Sie ohne weitere Schritte in die Geburtsurkunde eingetragen und sind gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt.
Sie müssen Ihre Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft persönlich bei einer zuständigen Stelle abgeben, zum Beispiel:
- bei Ihrem Jugendamt
- bei einem Standesamt
- bei einem Amtsgericht
- bei einem Notar
Die Mutter muss ebenfalls persönlich ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung erklären. Die zuständige Stelle beurkundet die Erklärung des Vaters und die Zustimmung der Mutter. Sie können die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt abgeben. Die Anerkennung vor der Geburt hat den Vorteil, dass Sie nach Anmeldung der Geburt sogleich in die Geburtsurkunde Ihres Kindes eingetragen werden. Geben Sie die Vaterschaftsanerkennung erst nach der Geburt ab, muss eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden. Das Jugendamt ist ihnen bei dem Thema behilflich.
Die Hebamme – Unterstützung für werdende Eltern
Die Hebamme ist die Fachfrau von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Die Kosten hierfür tragen die Krankenkassen.
Neben der Feststellung der Schwangerschaft führen Hebammen Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien durch, beraten und leisten Hilfe. Bei Auffälligkeiten ziehen sie einen Frauenarzt hinzu. In Geburtsvorbereitungskursen stimmen sie die werdenden Eltern auf die Geburt und die Zeit danach ein.
Die Geburt selbst kann in einem Krankenhaus, einem Geburtshaus oder zu Hause erfolgen. Hierbei ist immer eine Hebamme anwesend. In Kliniken ist in aller Regel auch ein Arzt anwesend. In jedem Fall hinzugezogen wird ein Arzt bei Komplikationen. Nach der Geburt kommt die Hebamme zunächst täglich nach Hause und begleitet die körperliche und seelische Umstellung von Mutter und Kind. Bis zur 12. Woche werden die Besuche nach und nach seltener.
Danach stehen der Familie bis zur Einführung der Beikost bzw. dem Ende der Stillzeit noch weitere 8 Beratungen durch die Hebamme zu. Die Rückbildungsgymnastik wird etwa 6 – 8 Wochen nach der Geburt begonnen, am besten mit anderen jungen Müttern zusammen in einem Rückbildungskurs.
Frühe Hilfen
Frühe Hilfen haben das Ziel, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Gerade die erste Zeit ist wichtig, um dem Baby einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Wie können die Signale des Kindes verstanden werden? Wie geht es den Eltern selbst in der neuen Situation?
Die MitarbeiterInnen der Koordinierungsstellen vor Ort stehen (werdenden) Eltern bei Fragen vor und nach der Geburt und bis zum Einschulungsalter zur Verfügung.
Dabei können speziell ausgebildete Familienhebammen und Familien-Gesundheits Kinderkrankenpflegerinnen in der Zeit der Neuorientierung zu einer wichtigen Bezugsperson für die Familien werden. Sie besuchen die Familien während des ersten Lebensjahres und bei medizinischen Bedarfen bis zum 3. Lebensjahr des Kindes und bieten individuelle Unterstützung im vertrauten häuslichen Umfeld, insbesondere für Familien in schwierigen Lebenssituationen, an.
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