Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Die Bodenrichtwerte können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Am Schlossplatz 1-15, (Saarbrücker Schloss / Südflügel), 1.OG, Zimmer 168 eingesehen werden.
Für eine Terminvereinbarung (ggf. außerhalb der regulären Dienstzeiten) bitten wir um telefonische Voranmeldung. Auskünfte können auch telefonisch erfolgen. Ebenso werden die Bodenrichtwerte in den kommenden Monaten unter diesem Link einsehbar sein.
Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Geschäftsstelle:
Mo. – Do. von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:00 Uhr;
Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr
Fon: 0681 506 - 6030