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Bauleitplanung in der Landeshauptstadt Saarbrücken - „Bruch- Areal und Umfeld“
„Wohnbaufläche“ statt „Gemischte Baufläche“
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Kooperationsrat des Regionalverbands Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan im folgenden, unten dargestellten Bereich zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.
Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind vom 12.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 digital auf der Internetseite des Regionalverbands unter www.rvsbr.de/planverfahren abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im selben Zeitraum werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt.
Bitte beachten Sie, dass die Dienststellen der Regionalverbandsverwaltung vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen sind und in dieser Zeit kein Zugang für Publikumsverkehr möglich ist.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal) elektronisch abrufbar. Folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Änderung sind verfügbar und können eingesehen werden:
Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Menschen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (siehe Begründung mit Umweltbericht).
Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen liegen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz, Grundwasser- und Bodenschutz, Lärm-Immissionsschutz, Denkmalschutz (Baudenkmal), Schutz bestehender Infrastrukturen, insbesondere Leitungen und Straßen sowie landesplanerische Ziele (Vorranggebiet für Grundwasserschutz) vor.
Für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan „Bruch-Areal und
Umfeld“ der Landeshauptstadt Saarbrücken sind folgende Fachgutachten erstellt
worden:
- Schalltechnisches Gutachten
- Verkehrsgutachten
Diese Fachgutachten stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.
Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch als E-Mail Nachricht an FNP-Beteiligung@rvsbr.de übermitteln oder über die Internetseite des Regionalverbands digital verfassen www.rvsbr.de/planverfahren. Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken richten oder am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend
machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Saarbrücken, den 11. Dezember 2024
Peter Gillo
Regionalverbandsdirektor
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