Bekanntmachung Jahresabschluss 2022

Der Jahresabschluss 2022 des Regionalverband Saarbrücken.

Aufgrund des § 101 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes vom 15. Januar 1964 (Amtsblatt S. 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt S. 1119), wird folgendes bekannt gemacht:

Die Regionalversammlung hat den Jahresabschluss 2022 des Regionalverbandes Saarbrücken in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2024 mit

der Bilanzsumme von                                                          460.725.416,57 €

der Summe der Erträge von                                               552.785.548,23 €

der Summe der Aufwendungen von                                 570.526.504,78 €

und einem Jahresfehlbetrag von                                         17.740.956,55 €

festgestellt.

Ferner wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.740.956,55 € aus der allgemeinen Rücklage abzubuchen sowie den nach § 4 Abs. 2 KFAG errechneten zahlungswirksamen Überschuss in Höhe von 23.211.659,66 € auf neue Rechnung vorzutragen, wovon 3.878.800,00 € mit der Regionalverbandsumlage 2023, 13.000.000,00 € mit der Regionalverbandsumlage 2024 sowie 6.332.859,66 € mit der Regionalverbandsumlage 2025 verrechnet werden.

Zugleich hat die Regionalversammlung den Regionalverbandsdirektor sowie seine VertreterInnen gemäß § 101 Abs. 2 i. V. m. §§ 189 Abs. 1 und § 216 KSVG für das Haushaltsjahr 2022 entlastet.

Der Jahresabschluss 2022 mit dem Rechenschaftsbericht des Regionalverbandes Saarbrücken und der Prüfbericht liegen im Anschluss an diese Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bei der Regionalverbandsverwaltung im Saarbrücker Schloss, Schlossplatz 13 (Nordflügel), 1. OG, Zimmer 113, öffentlich aus.

REGIONALVERBAND SAARBRÜCKEN

Der Regionalverbandsdirektor

Peter Gillo