Regionalverband setzt einrichtungsbezogene Impfpflicht um

Gesundheitsamt spricht die ersten 17 Tätigkeitsverbote aus

Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes verschickt aktuell die ersten 17 rechtskräftigen Bescheide im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sechs der 17 betroffenen Menschen dürfen weiterarbeiten, sofern sie sich täglich testen und konsequent eine FFP2-Maske tragen. Die anderen elf Tätigkeitsverbote treten nach Zustellung ohne Auflagen in Kraft. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein gültiges Bundesgesetz. Wir setzen dies unter sorgfältiger Abwägung zwischen der Systemrelevanz der Mitarbeitenden und dem Infektionsschutz in den Einrichtungen um.“

Das Gesundheitsamt kann nach pflichtgemäßen Ermessen die Wirksamkeit der Tätigkeitsverbote in jenen Fällen außer Kraft setzen, in denen der Arbeitgeber bescheinigt, dass die betroffenen Mitarbeitenden für die Versorgungssicherheit unabkömmlich sind. In diesen Fällen wird das Tätigkeitsverbot erst dann wirksam, wenn die entsprechenden Auflagen, zum Beispiel die täglichen Tests, nicht eingehalten werden. In den Fällen, in denen keine Bescheinigung darüber vorgelegt wurde, dass die Mitarbeitenden für die Aufrechterhaltung des Betriebes unabkömmlich sind, dürfen die Betroffenen nach Zustellung des Bescheides ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen.

Die Corona-Lage in den Einrichtungen hat sich in jüngster Zeit stark verschärft: In 35 von insgesamt 50 Seniorenheimen im Regionalverband gibt es aktuell Fallhäufungen. Eine Auswertung in der vergangenen Woche hatte ergeben, dass von den 270 positiv getesteten Bewohnern ein Fünftel stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden musste. Auch in vier Kliniken sowie acht Behinderten-Einrichtungen gibt es aktuell größere Corona-Ausbrüche. Insgesamt sind derzeit rund 350 Bewohner, Mitarbeitende und Patientinnen positiv getestet. Hinzu kommt eine besorgniserregend hohe Anzahl an Todesfällen, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich über der des Vormonats liegt.

Voraussichtlich im November wird das Gesundheitsamt weitere rund 130 Tätigkeitsverbote aussprechen, die sich auf 60 verschiedene Einrichtungen verteilen: Von Kliniken über stationäre und ambulante Pflege bis hin zu Praxen. Zu 34 betroffenen Menschen liegt bereits eine Bescheinigung zur Systemrelevanz vor, sodass sie weiter tätig sein können. Demnach droht nach aktuellem Stand etwa 95 weiteren Personen ein direkt wirksames Tätigkeitsverbot.

Insgesamt wurden dem Gesundheitsamt seit März von 170 verschiedenen Einrichtungen rund 1.500 Personen gemeldet. Fast 75 Prozent dieser Meldungen konnten im Sinne der Betroffenen geklärt werden, da z.B. die erforderlichen Nachweise eingereicht wurden. Nur zehn Prozent der ursprünglich gemeldeten Fälle wird ein Tätigkeitsverbot – teilweise unter Auflagen außer Kraft gesetzt – ausgesprochen. Die restlichen rund 250 Fälle befinden sich entweder in Bearbeitung oder in der Klärung.