Meldefrist Masernschutzgesetz endet am 31. Juli

Gesundheitsamt des Regionalverbands Saarbrücken richtet Meldeportal ein

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Pandemiebedingt wurde die Meldefrist für Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen an das jeweils zuständige Gesundheitsamt bis zum 31. Juli 2022 verlängert. Diese Frist läuft nun aus. Das Gesundheitsamt des Regionalverbands Saarbrücken wird hierzu ein Meldeportal einrichten, das voraussichtlich ab dem 1. August zur Verfügung stehen wird.

Der Link zum Meldeportal ist dann neben weiterführenden Informationen zur gesetzlichen Lage, dem Verfahren und der Krankheit selbst, auf der Seite <link http: www.regionalverband.de masernschutzgesetz>www.regionalverband.de/masernschutzgesetz zu finden. Alle Meldungen sollen von den Einrichtungen ausschließlich über das Meldeportal eingereicht werden.

Hintergrund:

Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, müssen ebenfalls einen Schutz gegen Masern aufweisen. Auch Asylbewerber und Geflüchtete müssen vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz haben. Weitere Infos erhalten Sie unter <link http: www.masernschutz.de>www.masernschutz.de.