Einbürgerungen

Die Einbürgerung ist der letzte Schritt der rechtlichen Eingliederung in die Gesellschaft. Migrant*innen werden somit gleichberechtigte Bürger*innen. Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch. Für die Einbürgerung müssen Sie einen Antrag stellen. 

Der Regionalverband Saarbrücken ist, wenn Sie in einer der folgenden Gemeinden wohnen, für die Antragstellung zuständig: 

  • Friedrichsthal
  • Großrosseln
  • Heusweiler
  • Kleinblittersdorf
  • Püttlingen
  • Quierschied
  • Riegelsberg
  • Sulzbach

Bei Interesse an einer Einbürgerung senden Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Namen, Ihrem Wohnort und Ihrer Telefonnummer an
Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung.

Bitte beachten Sie, wenn Sie:

  • in Saarbrücken oder in einem Stadtteil von Saarbrücken wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an die Landeshauptstadt Saarbrücken (www.saarbruecken.de)
  • in Völklingen oder einem Stadtteil von Völklingen wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Völklingen (www.voelklingen.de)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die wichtigsten Vorraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit werden nachfolgend genannt. 

  • Sie leben in der Regel seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland (gesetzliche Abweichungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
  • Sie können Ihre Identität nachweisen
  • Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  • oder Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Bürgergeld bestreiten
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse mit Sprachnachweis der Zertifikatsstufe B1 oder einen allgemeinbildenden deutschen Schulabschluss
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (in der Regel nachzuweisen durch Einbürgerungstest oder einen allgemeinbildenden deutschen Schulabschluss)
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie haben keine Vorstrafen und keine laufenden Strafverfahren

Hinweis: Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung gelten noch die bisherigen Rechtsgrundlagen!

Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Das Einbürgerungsverfahren ist ein langwieriges und arbeitsintensives Verfahren mit Beteiligung verschiedener Behörden. Ihr Einbürgerungsantrag wird, nachdem Sie ihn beim Ordnungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken eingereicht haben, auf seine Vollständigkeit hin geprüft. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag zur abschließenden Bearbeitung und Entscheidung an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes weitergeleitet. Die Ausstellung der Urkunde erfolgt durch das Ministerium. Die Aushändigung der Urkunde erfolgt durch das Ordnungsamt des Regionalverbandes. 

Feststellung der Staatsangehörigkeit

Das Ordnungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken ist für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz mit Ausnahme der Feststellung nach § 29 in Verbindung mit § 40 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes zuständig.