Bauleitplanung in der Mittelstadt Völklingen – „Erweiterung Norma Ludweiler“

Veröffentlichung der Änderung des Flächennutzungsplans in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil Ludweiler, im Internet Bereich „Erweiterung Norma Ludweiler“

„Sonderbaufläche Einzelhandel“ statt „Gemischte Baufläche“, „Grünfläche“ und „Wohnbaufläche“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan in den folgenden unten dargestellten Bereichen zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind vom  04.07.2024 bis einschließlich 05.08.2024, digital auf der Internetseite des Regionalverbands abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im selben Zeitraum werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Änderung sind verfügbar und können eingesehen werden:

Informationen zu den Auswirkungen auf Boden/Fläche, Wasser, Klima und Lufthygiene, Menschen und Erholung, Landschaft, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Kultur- und Sachgüter sowie zu den potenziellen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und kumulativen Wirkungen (siehe Begründung mit Umweltbericht).

Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen liegen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz, Forst, Geologie und Bodenschutz (Bergbautätigkeit), Grundwasserschutz, Hochwasserschutz, Denkmalschutz (Bau-/Bodendenkmäler), Schutz bestehender Infrastrukturen, insbesondere Leitungen, Verkehr sowie landesplanerische Ziele vor.

Für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan X/24 „Erweiterung Norma“ der Mittelstadt Völklingen sind folgende Fachgutachten erstellt worden:

  • Auswirkungsanalyse
  • Retentionsgutachten

Diese Fachgutachten bzw. Unterlagen stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.

Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch übermitteln oder über die Internetseite des Regionalverbands digital verfassen. Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken richten oder am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Saarbrücken, den 03.07.2024

Peter Gillo

Regionalverbandsdirektor