Kindertagespflege ist vollwertige und stabile Säule der Kinderbetreuung

50 Jahre Kindertagespflege – Deutschlandweite Aktionswoche gestartet

1974 startete das erste Modellprojekt „Tagesmütter", gefördert vom damaligen Bundesfamilienministerium. Spätestens seit 2004 ist die Kindertagespflege nach einer Gesetzesänderung eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung neben der in Kitas. Die Kindertagespflege hat sich deutschlandweit zu einer etablierten und stabilen Säule der Kindertagesbetreuung entwickelt. Allein im Regionalverband Saarbrücken gibt es rund 160 Kindertagespflegepersonen – darunter sechs Tagesväter –, die alleine oder in Form einer privaten Großtagespflegestelle tätig sind. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Die Tagesmütter und -väter bieten über 500 Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ab dem ersten Lebensjahr an. Sie leisten so auch einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Seit Ende 2016 ist es den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe möglich, die Tagespflegegelder selbst festzulegen. In den zurückliegenden Jahren ist der Betrag so bereits um 50 Prozent angestiegen. Durch den Beschluss einer neuen Satzung, die zuvor unter Mitarbeit aller saarländischen Jugendämter erarbeitet wurde, hat die Regionalversammlung nun den Weg geebnet, dass Tagespflegepersonen erneut mehr Geld erhalten. So bekommen diese seit Anfang des Jahres 5,55 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Ab einer fünfjährigen Tätigkeit steigt das laufende Entgelt auf 6 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Dies gilt auch, wenn einschlägige Berufserfahrungen als Erzieherin oder Erzieher sowie Kinderpflegerin oder Kinderpfleger vorliegen. Seither wird zusätzlich die Vor- und Nachbereitung mit 11,55 Euro pro Monat und Kind vergütet. Für die Weiterbildung erhalten Kindertagespflegepersonen zwei zusätzliche Tage. Mit der neuen Satzung wurde auch der finanzielle Aspekt der Mittagsverpflegung geregelt. So erhalten die Tagesmütter und -väter 25,20 Euro je Monat und Kind für den Einkauf der Lebensmittel. Dieser wird als Elternbeitrag durch das Jugendamt erhoben. Für anspruchsberechtigte Eltern besteht die Möglichkeit, dass dieser über die Leistungen für Bildung und Teilhabe übernommen wird. Insgesamt können alle diese Anpassungen bis zu 166 Euro mehr für Kindertagespflegepersonen pro betreutem Kind bedeuten. Allein für den Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies ein Mehraufwand von rund einer Million Euro. Weiterhin können zudem Mietkostenzuschüsse für selbstständige, allein tätige Kindertagespflegepersonen oder private Großtagespflegestellen geltend gemacht werden, sofern außerhalb der privaten Wohnung Räumlichkeiten zur Ausübung der Tätigkeit angemietet werden.

Unter allen Landkreisen saarlandweit finanziert der Regionalverband als einziger eine eigene „Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege“. Interessierte an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson können sich telefonisch unter 0681 8308626 oder per E-Mail an an die Servicestelle in Saarbrücken wenden.

Anlässlich der deutschlandweiten Aktionswoche veranstaltet der Landesverband Kindertagespflege Saar e.V. am Samstag, den 20. April, von 12 bis 16 Uhr einen Infostand vor Galeria in Saarbrücken.