Resolution zur Stärkung der saarländischen Krankenhäuser verabschiedet

Regionalversammlung appelliert an Bund und Land

Die Regionalversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig eine Resolution zur Stärkung der saarländischen Krankenhäuser verabschiedet. Grund ist die wirtschaftliche Basis der Krankenhäuser, die sich derzeit im Saarland und im Regionalverband Saarbrücken als gefährdet darstelle. Bei ohnehin knappen Personalressourcen führten die wiederkehrenden Corona-Wellen, zuletzt die Herbstwelle, immer wieder zu großen Personalausfällen in den Kliniken und beim Rettungsdienst. Hinzu kämen die stark gestiegenen Sach- und Energiekosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht weitergegeben werden könnten. Die von der Bundesregierung geäußerte Bereitschaft, die Krankenhäuser mit einer Summe von insgesamt sieben Milliarden Euro zu unterstützen, werde laut Resolution anerkannt, reiche jedoch nicht aus.

Der Regionalverband Saarbrücken schließt sich daher den Forderungen der Saarländischen Krankenhausgesellschaft an die Bundesregierung an. So solle erneut ein umfassender Pandemie-Rettungsschirm für die Krankenhäuser eingeführt, zeitnah ein angemessener Inflationsausgleich ermöglicht und eine differenzierte direkte Unterstützung mit Blick auf die stark gestiegenen Energiepreise gewährt werden. Zudem solle die derzeit verkürzte Zahlungsfrist der Krankenkassen für fällige Krankenhausrechnungen von fünf Tagen über den 31. Dezember hinaus dauerhaft verlängert werden. Auch sollten die Krankenhäuser – wie zu Beginn der Pandemie – von bürokratischen Lasten, umfangreichen Strukturprüfungen durch den Medizinischen Dienst sowie Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses entlastet werden. Zuletzt wird gefordert, dass angefallene Personalkosten für Pflege von den Krankenkassen unmittelbar übernommen würden, anstatt mit einer Verzögerung von rund zwei Jahren.

Des Weiteren erwarte der Regionalverband von Bundestag und Bundesrat, dass in den laufenden Gesetzgebungsverfahren den Krankenhäusern keine neuen Beschränkungen verordnet würden, die die wirtschaftliche Not der Kliniken noch weiter verschärften. Darüber hinaus dürfe die Finanzierung der Betriebskosten für Krankenhäuser zukünftig nicht allein über Fallpauschalen erfolgen. Vielmehr seien auch die Kosten der Vorhaltung von Behandlungsmöglichkeiten in dem erforderlichen Umfang zu finanzieren.

Die Landesregierung des Saarlandes wird am Ende der Resolution dazu aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung für die Umsetzung dieser Forderungen vehement einzusetzen und darüber hinaus geeignete Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser zu ergreifen. Dazu zählt, dass die Investitionsfinanzierung für die Kliniken spürbar zu erhöhen sei.

Die verabschiedete Resolution kann <link file:27286 - download "Opens internal link in current window">HIER</link> im Wortlaut eingesehen werden.