Regionalverband setzt einrichtungsbezogene Impfpflicht weiter um

Anzahl der direkt wirksamen Tätigkeitsverbote hat sich um 60 Prozent reduziert

Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes verschickt in den kommenden drei Wochen weitere 100 Bescheide im Rahmen der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht. In über zwei Dritteln dieser Fälle können die betroffenen Menschen unter Auflagen ihrer Tätigkeit weiter nachgehen. Jeder Einzelfall wird vom Gesundheitsamt individuell geprüft und dabei wird auch berücksichtigt, ob in dem betroffenen Arbeitsbereich ein Personalmangel vorliegt. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „In den vergangenen Wochen haben uns erfreulicherweise noch einige Stellungnahmen der Arbeitgeber zur Systemrelevanz der betroffenen Menschen erreicht. Auch wurden bisher fehlende Impf- sowie Genesenen-Bescheinigungen eingereicht. Dadurch hat sich die Anzahl jener, denen ein direkt wirksames Tätigkeitsverbot droht, gegenüber Mitte Oktober von etwa 100 auf aktuell nur noch rund 40 Beschäftigte reduziert.“

Das Gesundheitsamt kann nach pflichtgemäßen Ermessen die Wirksamkeit der Tätigkeitsverbote in jenen Fällen außer Kraft setzen, in denen der Arbeitgeber bescheinigt, dass die betroffenen Mitarbeitenden für die Versorgungssicherheit unabkömmlich sind. In diesen Fällen wird das Tätigkeitsverbot erst dann wirksam, wenn die entsprechenden Auflagen, zum Beispiel die täglichen Tests, nicht eingehalten werden. Dies ist zwar auch noch rückwirkend möglich, nachdem ein „scharfes“ Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde; das Gesundheitsamt bittet jedoch die Arbeitgeber, entsprechende Stellungnahmen möglichst frühzeitig zu übermitteln. In den Fällen, in denen keine Bescheinigung darüber vorgelegt wurde, dass die Mitarbeitenden für die Aufrechterhaltung des Betriebes unabkömmlich sind, dürfen die Betroffenen nach Zustellung des Bescheides ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Sofern das Bundesgesetz Ende des Jahres ausläuft, verlieren auch die Tätigkeitsverbote zum 1. Januar ihre Gültigkeit.

Nach aktuellem Stand – der sich durch die Beteiligung der betroffenen Menschen und Arbeitgeber noch ändern kann – wird der Regionalverband insgesamt etwa 120 Tätigkeitsverbote aussprechen, von denen bisher 80 unter Auflagen nicht wirksam werden. Die Einzelfälle verteilen sich auf 56 verschiedene Einrichtungen, von Kliniken über ambulante Pflegedienste und Seniorenheime bis hin zu Praxen.

Insgesamt wurden dem Gesundheitsamt seit März von 170 verschiedenen Einrichtungen rund 1.500 Personen gemeldet. Rund 85 Prozent dieser Meldungen konnten im Sinne der Betroffenen bereits geklärt werden, da z.B. die erforderlichen Nachweise eingereicht wurden. Nur in acht Prozent der ursprünglich gemeldeten Fälle wird nach aktuellem Stand ein Tätigkeitsverbot zwar ausgesprochen, jedoch überwiegend unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Wirksame Tätigkeitsverbote betreffen nach aktuellem Stand nur etwa 2,5 Prozent der ans Gesundheitsamt gemeldeten Personen.