Suchtberatung im Regionalverband weiterhin gesichert

Pressemitteilung

Regionalverband und Caritas unterzeichnen Kooperations- und Zuwendungsvereinbarung

Der Regionalverband Saarbrücken und der Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. haben eine weitere Zusammenarbeit im Bereich der Suchtberatung beschlossen. Unterzeichnet wurde die Kooperations- und Zuwendungsvereinbarung von Regionalverbandsdirektor Peter Gillo und Caritasdirektor Michael Groß. Der geänderte Vertragsabschluss ist durch die saarlandweite Neuordnung der Suchtkrankenhilfe notwendig geworden. Der Regionalverband fördert künftig die Tätigkeit der Caritas in diesem Bereich mit der Hälfte der anerkannten Gesamtkosten. Die Zuwendung beträgt für das aktuelle Haushaltsjahr rund 123.000 Euro. Das Angebot der Suchtberatungsstellen der Caritas richtet sich an Personen ab 18 Jahren. Es umfasst unter anderem Präsenzberatung in Einzel- oder Gruppenterminen, Clearing, psychosoziale Diagnostik, Vermittlungsberatung in eine stationäre Fachklinik und daran anschließende Stabilisierung durch Nachsorge sowie ambulante Reha-Maßnahmen. Ziel aller Maßnahmen ist, die erreichte Abstinenz zu stabilisieren und berufliche Leistungsfähigkeit zu erlangen.

Peter Gillo: „Vielen Menschen fällt es nicht leicht, über Sucht zu sprechen. Die Caritas bietet daher verschiedene Beratungsformen an: Beratung per E-Mail, Chat, oder persönlich in den Beratungsstellen vor Ort. Mit der neuen Vereinbarung sichern wir das bestehende Netz an Suchtberatungsangeboten im Regionalverband. Sie sind wichtige Anlaufstellen für Suchterkrankte sowie Angehörige.“

Michael Groß: „Wir sind froh, dass wir mit dem Vertrag eine neue Grundlage geschaffen haben, um die Suchtberatung sicherzustellen. Der Caritas ist dieses Thema ein großes Anliegen, auch deswegen nimmt die Caritas im Saarland jährlich circa 650.000 Euro an Eigenmitteln in die Hand für Beratungsleistungen. Durch den neu geschaffenen Rahmen können die Belange aller Seiten berücksichtigt werden, immer mit dem Blick auf die Menschen, die unsere Hilfe benötigen.“

Hintergrund

Noch bis 2020 beteiligten sich an der Finanzierung das Land, der Regionalverband sowie die Landeshauptstadt Saarbrücken beziehungsweise die Stadt Völklingen. Aufgrund eines Prüfergebnisses zur bisherigen Finanzierung der Suchtkrankenhilfe durch den Rechnungshof des Saarlandes hat sich das Land für eine Neuorganisation dieses Bereiches entschieden. Seit dem Haushaltsjahr 2021 übernimmt das Land zu 100 Prozent die Förderung des Bereiches der Suchtprävention. Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken sind für den Bereich der Suchtberatung zuständig.