Der Regionalverband Saarbrücken erlässt analog zu den Regelungen, die für die Kindertageseinrichtungen gelten, die Elternbeiträge der Kindertagespflege während dem Notbetrieb aufgrund der Überschreitung der 165er Inzidenz an drei Tagen in Folge. Voraussetzung ist, dass die Eltern ihre Kinder zuhause betreuen und nicht in die Kindertagespflegestelle bringen. Über die genaue Abwicklung der Erstattung der Kosten wird im Laufe der kommenden Woche auf den Internetseiten www.regionalverband.de und www.service-kinderbetreuung.de informiert.
Nach den Vorgaben der "Bundes- Notbremse" müssen Schulen, Kitas und Kindertagespflegestellen ab Montag, den 3.Mai in den Notbetrieb gehen. Um die Nutzung der Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen und Großtagepflegestellen im Rahmen des Notbetriebes auf das Maß des Notwendigen zu reduzieren, gilt der Appell an die Eltern und Sorgeberechtigten, von der Notbetreuung nur dann Gebrauch zu machen, wenn es wirklich dringend notwendig ist. Hierzu bedarf es keines Nachweises. Der Anspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder in der Kindertagespflege besteht grundsätzlich weiter. In der Kindertagespflege wird es auch weiterhin eine bedarfsgerechte Betreuung geben.