Der Regionalverband Saarbrücken hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen eine Anordnung der Landesbeauftragten für Datenschutz eingereicht. Diese hatte den Regionalverband aufgefordert, den Zugriff auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung im neuen Solarkataster des Regionalverbandes in seiner aktuellen Form zu sperren. Begründet wird dies damit, dass die Daten zu Größe, Ausrichtung, Neigung und Verschattung der Dachfläche sowie zur maximalen Größe und Energieertrag möglicher Photovoltaikanlagen ausschließlich den Eigentümern des jeweiligen Gebäudes zugänglich sein dürfen. Es fehle an einer Rechtsgrundlage für die Offenlegung dieser Daten an einen unbeschränkten Personenkreis. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung könne zukünftig nur angeboten werden durch das Vorschalten eines Antragsformulars und Implementierung eines behördenseitigen Prüf- und Freigabeprozesses.
Diese bürokratische Hürde möchte der Regionalverband für das Solarkataster aber unbedingt vermeiden, weshalb jetzt der Klageweg beschritten wird. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Wir haben uns vorher intensiv Gedanken zum Datenschutz gemacht. Als Rechtsgrundlage für die legitime Verarbeitung der Daten hat die Regionalversammlung eine Satzung verabschiedet, die wir im Internet veröffentlicht haben. Jeder kann sein Gebäude aus dem Kataster entfernen lassen – dazu reicht eine E-Mail. Seit Anfang Mai haben sechs Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Für alle anderen wollen wir aber ein einfaches, interaktives und transparentes Angebot beibehalten und den Zugang nicht durch aus unserer Sicht unnötige bürokratische Hürden erschweren. In den ersten drei Monaten haben rund 9.000 Bürgerinnen und Bürger das Online-Kataster aufgerufen.“ Wolle man eine Eigentümerprüfung vorschalten, würde dies einen enormen Aufwand bedeuten: sowohl für die Antragstellenden, die zahlreiche Nachweise einreichen müssten, als auch für den Regionalverband, der für eine zuverlässige Überprüfung der Identität zusätzliches Personal einstellen müsste.
In drei deutschen Bundesländern ist das gleiche Solarkataster mit denselben Funktionen flächendeckend im Einsatz, und zwar in Baden-Württemberg, Hamburg und Thüringen. In mindestens acht weiteren Bundesländern gibt es solche Solarkataster für einzelne Regionen. Gillo abschließend: „Wir wehren uns mit der Klage aus drei Gründen: Erstens denken wir, dass unsere Rechtsauffassung haltbar ist. Zweitens möchten wir das Solarkataster in seiner niedrigschwelligen Form beibehalten, um so die Energiewende im privaten Bereich voranzubringen. Und drittens sehe ich die Sache im größeren Zusammenhang: Die Bürgerinnen und Bürger verlieren zunehmend das Vertrauen in Behörden. Der Staat verspricht deshalb regelmäßig den Abbau von Bürokratie. Stattdessen müssten wir jetzt in einem bisher ausnahmsweise einfachen Online-Tool direkt wieder bürokratische Hürden einbauen.“