Hilfe zur Pflege

Die Sozialhilfe unterstützt pflegebedürftige Personen, indem sie die mit der Pflege verbundenen Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Die sogenannte "Hilfe zur Pflege" ist einkommens- und vermögensabhängig. Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf Pflege angewiesen ist, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Dabei unterscheidet man zwischen der häuslichen Pflege und der stationären Pflege.