Kindertagespflege: Neue Satzung und Einmalzahlung beschlossen

Kindertagespflegepersonen erhalten zeitnah 400 Euro

Die Regionalversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung die Änderung der Satzung für die Kindertagespflege beschlossen. Die neue Regelung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen betreffen dabei die Vergütung der Kindertagespflegepersonen. So erhalten diese künftig 5,55 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Ab einer fünfjährigen Tätigkeit steigt das laufende Entgelt auf 6 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Künftig wird auch die Vor- und Nachbereitung mit 11,55 Euro pro Monat und Kind vergütet. Für die Weiterbildung erhalten sie zudem zwei zusätzliche Tage. Mit der neuen Satzung wird auch der finanzielle Aspekt der Mittagsverpflegung geregelt. So erhalten die Tagesmütter und -väter 25,20 Euro je Monat und Kind. Dieser wird als Elternbeitrag durch das Jugendamt erhoben. Für anspruchsberechtigte Eltern besteht die Möglichkeit, dass dieser über die Leistungen für Bildung und Teilhabe übernommen wird. Mit der neuen Satzung ist ein Mehraufwand von rund einer Millionen Euro für den Regionalverband verbunden.

Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro

Aufgrund der gestiegenen Sachkosten und da die neue Satzung erst zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wurde auch eine weitere Einmalzahlung beschlossen. So soll jede Kindertagespflegeperson zeitnah 400 Euro erhalten. Die Einmalzahlung ist dabei unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder.