Jugendberufsagentur

Beratung und Begleitung am Übergang Schule-Beruf

Die Jugendberufsagentur Saarbrücken vereint alle Angebote der drei unten aufgeführten Rechtsgebiete vom Übergang Schule zum Beruf unter einem Dach.

  • SGB II           Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • SGB III          Arbeitsförderung und
  • SGB VIII        Kinder- und Jugendhilfe

Sie ist  Anlaufstelle für alle offenen Fragen der Jugendlichen, die nach der Schule einen Beruf suchen. Ausgebildete Fachkräfte  beraten Jugendliche unter 25 Jahren  persönlich.

Die Fachkräfte der Jugendberatung suchen die Jugendlichen zum Beispiel in den Schulen, den Jugendzentren, in Einrichtungen der Jugendstrafhilfe oder Migrantenselbstorganisationen auf. So versuchen sie möglichste viele junge Menschen vor dem Einstieg in das Berufsleben zu erreichen.

Hilfen bei Schulverweigerung (Schwänzen)

Jugendliche, die über einen längeren Zeitraum die Schule nicht besuchen, können dadurch ihren Haupt- oder Förderschulabschluss gefährden. Die Jugendberater und Jugendberaterinnen der Jugendberufsagentur bieten in diesem Fall Schülern und Schülerinnen ab 12 Jahren Hilfe an. Auch Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte werden in die Beratung einbezogen.

„JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit"

Mit diesem Bundesprogramm sollen Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt und/oder in stabilen Wohnverhältnissen untergebracht werden.

Dazu sollen die Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen betrachtet, die sich daraus ergebenden, Bedarfe herausgefunden und die Betroffenen an die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten herangeführt werden.

Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierten Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) junge Menschen vor Ort zu stärken. Ziel des Bundesprogramms ist es,

  • junge Menschen mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbständigen Lebensführung zu begleiten
  • junge Menschen in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen
  • die soziale Integration junger Menschen zu sichern – auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • bestehende Armutsrisiken zu reduzieren.

So lautet der Name des Projekts im Regionalverband Saarbrücken, das mit Geldern aus dem im letzten Absatz erwähnten Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ durchgeführt wird.

Der Regionalverband Saarbrücken hat zwei freie Träger, die Diakonie und das Zentrum für Bildung und Beruf (ZBB), damit beauftragt, PRISMA 5.0 umzusetzen.

PRISMA 5.0 ist für Jugendliche und junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren gedacht,

  • die aus der Betreuung des Jugendamts entlassen werden (z. B. aus Wohngruppen oder aus Pflegefamilien)
  • wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Jugendliche und junge Menschen, von der Jugendhilfe nicht erreicht werden, weil sie beim Jugendamt aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht bekannt sind
  • die Leistungen aus dem „Bürgergeld“ bekommen könnten, diese aber bisher nicht beanspruchen
  • die Unterstützung und Hilfe bei ihrem Weg in ein eigenständiges, von Behörden und Ämtern unabhängiges Leben u. a. beim Finden einer Wohnung, von Ausbildungsstelle oder Arbeitsplatz brauchen.

Die Mitarbeitenden von PRISMA 5.0 

  • machen aufsuchende Sozialarbeit (z. B. in Jugendzentren)
  • kümmern sich um die Bedarfs- und Zuständigkeitsklärung (Jugendamt?, Jobcenter?)
  • unterstützen bei Klärung u. a. finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten
  • sichern die intensive Betreuung auf dem Weg zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung („Hilfe zur Selbsthilfe“)
  • helfen beim Finden eines Ausbildungs-, Arbeits-, Praktikums- oder Maßnahmeplatzes
  • leisten Unterstützung bei bestehender oder drohender Wohnungslosigkeit.

Das Projekt PRISMA 5.0 wird im Rahmen des Programms „JUGEND STÄRKEN - Brücken in die Eigenständigkeit“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.