Änderung des Flächennutzungsplans in der Stadt Püttlingen, Stadtteil Köllerbach, Bereich „Gewerbegebiet In der Breitwies/Sprenger Straße“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan in den unten dargestellten Bereichen zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde bereits vom 07.01.2024 bis 08.02.2024 durchgeführt. Im Sinne einer größtmöglichen Rechtssicherheit wird vorsorglich der Verfahrensschritt zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es handelt sich nicht um eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die Planinhalte weisen keine Abweichungen zu den bereits Anfang 2024 ausgelegten Planunterlagen auf.

Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind in der Zeit vom 19.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024 werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt. Bitte beachten Sie, dass vom 17.-19.04.2024 kein Zugang zum Saarbrücker Schloss für Publikumsverkehr möglich ist. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung sind die Unterlagen im selben Zeitraum auf der Internetseite des Regionalverbands abrufbar.

Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch als E-Mail Nachricht an oder Ihre Stellungnahme über das nachfolgende Formular online übermitteln.

… zum Formular der Onlinebeteiligung

Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken richten oder, am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben.

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet der FNP-Änderung umfasst eine Fläche von rund 3,7 ha und befindet sich im Püttlinger Stadtteil Köllerbach. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes hat der Rat der Stadt Püttlingen beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Breitwies / Sprenger Straße“ einzuleiten. Mit dem Stadtratsbeschluss geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplans von der derzeitigen Darstellung des Geltungsbereichs als „Sonderbaufläche“ und „Fläche für die Landwirtschaft“ zu “Gewerbliche Baufläche – Immissionsschutz beachten“ einher.

Verfahrensziel

„Gewerbliche Baufläche – Immissionsschutz beachten“ statt „Sonderbaufläche“ und „Gewerbliche Baufläche – Immissionsschutz beachten“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“

Verfahrensstand

Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens der Stadt Püttlingen durch öffentliche Auslegung vom 15. Juli 2021 bis zum 13. August 2021 frühzeitig unterrichtet (§ 3 Abs. 1 BauGB). Die Unterrichtung wurde am 22. Juli 2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Kooperationsrat des Regionalverbands Saarbrücken hat am 30. Juni 2023 den Entwurf gebilligt sowie die Änderung und die öffentliche Auslegung der Änderung beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wurde mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von 08. Januar 2024 bis einschließlich 07. Februar 2024 auf der Internetseite des Regionalverbands Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Im Zeitraum vom 19. März 2024 bis einschließlich 26. April 2024 wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 19. Dezember 2023 bis einschließlich 19. Januar 2024.

Umweltrelevante Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die Planunterlage „Begründung mit Umweltbericht“ enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Menschen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (siehe Begründung mit Umweltbericht).

Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen liegen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz (FFH-Lebensraumtypen), Biodiversität, Biotopverbund, Forst, Geologie und Bodenschutz (Bergbautätigkeiten), Abfall- und Abwasser, Denkmalschutz (Bau-/Bodendenkmäler), Landschaftsbild und Erholung, Verkehr, Immissionen sowie landesplanerischen Zielen und Schutz bestehender Infrastrukturen insbesondere Leitungen und Versorgungseinrichtungen vor.

Für den im Parallelverfahren erstellten Bebauungsplan der Stadt Püttlingen erstellte Gutachten

Für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan der Stadt Püttlingen sind folgende Fachgutachten erstellt worden:

Diese Fachgutachten bzw. Unterlagen stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.