Der Regionalverband Saarbrücken sucht aktuell sogenannte „selbstorganisierte Zusammenschlüsse“, die sich um einen Sitz im Jugendhilfeausschuss bewerben. Eine Vertreterin oder ein Vertreter kann nach der kommenden Kommunalwahl als beratendes Mitglied im neu gebildeten Ausschuss ab September tätig sein. Möglich wird dies durch das 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes. Interessierte können sich noch bis zum 22. März an das Jugendamt des Regionalverbandes wenden.
Als selbstorganisierte Zusammenschlüsse gelten zum Beispiel Ehrenamtliche, die sich zusammengetan haben, um Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Kinder, Jugendliche und Familien direkt zu unterstützen. Dazu zählen aber auch Selbsthilfegruppen von Eltern, Pflegeeltern oder auch Kindern. Diese müssen ihren Sitz im Regionalverband Saarbrücken haben und nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft bestehen. Sie dürfen zudem nicht in berufsständische Organisationen eingebunden sein. Ihre Aufgabe muss darin liegen, Kinder und Jugendliche sowie Familien zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern. Die selbstorganisierten Zusammenschlüsse sollen eine Selbsthilfekontaktstelle oder Selbstvertretung darstellen und verschiedene Formen der Selbsthilfe anbieten.
Was ist der Jugendhilfeausschuss?
Der Jugendhilfeausschuss stellt eine Besonderheit unter den Fachausschüssen des Regionalverbandes dar. Er besteht nur zu etwas mehr als der Hälfte aus politischen Vertreterinnen und Vertretern der Regionalversammlung. Acht weitere stimmberechtigte Mitglieder werden von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe wie zum Beispiel der Diakonie, der Caritas oder der AWO entsendet. Hinzu kommen die beratenden Mitglieder, zum Beispiel aus dem Jugendamt, den Kirchen, der Polizei oder dem Jugendgericht.
Die Interessensbekundungen können postalisch an den Regionalverband Saarbrücken, Jugendhilfeplanung, Europaallee 11 in 66113 Saarbrücken oder per E-Mail an jugendamt-planung@rvsbr.de gerichtet werden.