Bauleitplanung in der Stadt Püttlingen

Wiederholung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans in der Stadt Püttlingen, Stadtteil Köllerbach Bereich „Gewerbegebiet In der Breitwies / Sprenger Straße

„Gewerbliche Baufläche – Immissionsschutz beachten“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie „Sonderbaufläche“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan in den unten dargestellten Bereichen zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde bereits vom 07.01.2024 bis 08.02.2024 durchgeführt. Im Sinne einer größtmöglichen Rechtssicherheit wird vorsorglich der Verfahrensschritt zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es handelt sich nicht um eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die Planinhalte weisen keine Abweichungen zu den bereits Anfang 2024 ausgelegten Planunterlagen auf.

Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind in der Zeit vom 19.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024 werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt. Bitte beachten Sie, dass vom 17.-19.04.2024 kein Zugang zum Saarbrücker Schloss für Publikumsverkehr möglich ist. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung sind die Unterlagen im selben Zeitraum auf der Internetseite des Regionalverbands abrufbar.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Änderung sind verfügbar und können eingesehen werden:

Informationen zu den Auswirkungen auf Boden/Fläche, Wasser, Klima und Lufthygiene, Menschen und Erholung, Landschaft, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Kultur- und Sachgüter sowie zu den potenziellen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und kumulativen Wirkungen (siehe Begründung mit Umweltbericht).

Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen liegen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz (FFH-Lebensraumtypen), Biodiversität, Biotopverbund, Forst, Geologie und Bodenschutz (Bergbautätigkeiten), Abfall- und Abwasser, Denkmalschutz (Bau-/Bodendenkmäler), Landschaftsbild und Erholung, Verkehr, Immissionen sowie landesplanerischen Zielen und Schutz bestehender Infrastrukturen insbesondere Leitungen und Versorgungseinrichtungen vor.

Für den im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet In der Breitwies / Sprenger Straße“ der Stadt Püttlingen sind folgende Fachgutachten erstellt worden:

  • Schalltechnischer Fachbeitrag – Geräuschkontingentierung der geplanten Gewerbefläche
  • Begründung der Standortwahl
  • Verkehrsgutachten (Verkehrsprognose, Leistungsfähigkeit)
  • Ergebnisbericht zu den faunistischen Untersuchungen (Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien, Falter)

Diese Fachgutachten bzw. Unterlagen stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.

Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Auslegung vorbringen. Sie können sich schriftlich an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken bzw. an richten, am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben oder sich im Internet unter www.rvsbr.de/planverfahren informieren sowie dort eine digitale Stellungnahme verfassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Saarbrücken, den 09. März 2024

Peter Gillo
Regionalverbandsdirektor